Bei der Sachkapitalerhöhung erfolgt die Kapitalerhöhung – die Erhöhung des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft – durch die Ausgabe neuer Aktien nicht gegen Geld, sondern gegen Sachwerte.
Bei der Barkapitalerhöhung erfolgt die Kapitalerhöhung – das heißt, die Erhöhung des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft – durch die Ausgabe neuer Aktien gegen Geld.
Mittels einer auch als Kapitalerhöhung gegen Einlagen bezeichneten ordentlichen Kapitalerhöhung beschafft sich eine Aktiengesellschaft (AG) zusätzliches Eigenkapital durch die Ausgabe neuer Aktien.