Ein bei einer Lieferung vereinbarter (einfacher) Eigentumsvorbehalt bewirkt, dass der gelieferte Gegenstand bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum des Lieferanten verbleibt.
Im Rahmen der Finanzierung sind oftmals Sicherheiten zugunsten der Kapitalgeber – z.B. zugunsten der Kredit gewährenden Bank – zu stellen.