Das Bezugsverhältnis gibt das Verhältnis des bestehenden „alten“ Grundkapitals zum „neuen“ Grundkapital aus der Kapitalerhöhung an.
Mittels einer auch als Kapitalerhöhung gegen Einlagen bezeichneten ordentlichen Kapitalerhöhung beschafft sich eine Aktiengesellschaft (AG) zusätzliches Eigenkapital durch die Ausgabe neuer Aktien.