Eigentumsvorbehalt

Erweiterter Eigentumsvorbehalt

Erweiterter Eigentumsvorbehalt Definition

Verlängerter Eigentumsvorbehalt

Verlängerter Eigentumsvorbehalt Definition

Eigentumsvorbehalt

Eigentumsvorbehalt Definition

Ein bei einer Lieferung vereinbarter (einfacher) Eigentumsvorbehalt bewirkt, dass der gelieferte Gegenstand bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum des Lieferanten verbleibt.

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