Dokumentenakkreditiv

Dokumentenakkreditiv Definition

Dokumentenakkreditive dienen der Finanzierung, Zahlungsabwicklung und Sicherung im Außenhandel.

In aller Kürze: Eine Bank verspricht / garantiert im Auftrag eines Kunden (Importeur) eine Zahlung an einen Lieferanten (Exporteur), wenn bestimmte Dokumente bzw. Nachweise bezüglich einer Warenlieferung (etwa Lieferschein, Packliste) vorgelegt werden.

Zweck / Vorteile

Akkreditive sichern sowohl den Lieferanten bzw. Exporteur ab (dass er die Zahlung für seine Lieferung erhält), als auch den Kunden im Ausland bzw. Importeur (dass er nicht unter Umständen Vorauskasse leistet und die Lieferung nicht bzw. nicht ordnungsgemäß erhält).

Kosten eines Dokumentenakkreditivs

Als Kosten fallen im Zusammenhang mit dem Akkreditiv eine Akkreditivprovision der Akkreditivbank an, die in der Regel der das Akkreditiv eröffnende Importeur zu tragen hat.

Alternative Begriffe: Letter of Credit.

Beispiel

Beispiel: Dokumentenakkreditiv Ablauf

Die Müller GmbH als Exporteur schließt zum 1. Januar 01 einen Kaufvertrag über die Lieferung einer Maschine im Wert von 1 Mio. Euro mit der Smith Ltd., Australien.

Der Kaufvertrag enthält eine Akkreditivklausel. Danach hat der Exporteur (die Müller GmbH) als Nachweis über die erfolgte Lieferung der Maschine folgende Dokumente vorzulegen: Rechnung, Lieferschein, Packliste und Versicherungspolice.

Akkreditiveröffnung

Der Importeur (die Smith Ltd.) beantragt bei seiner Bank (Akkreditivbank) die sogenannte Eröffnung eines Akkreditivs. Durch das Akkreditiv verpflichtet sich die Bank, bei Vorliegen vereinbarter Bedingungen (hier: die Vorlage der oben genannten Dokumente als Nachweis einer korrekten Lieferung), den Rechnungsbetrag an den Exporteur, das heißt die Müller GmbH, zu leisten.

Die Akkreditivbank teilt die Eröffnung des Akkreditivs der Hausbank der Müller GmbH (Avisbank) mit. Diese wiederum informiert die Müller GmbH darüber mittels einer Kopie des Akkreditivs.

Erfolgt nunmehr seitens der Müller GmbH der Versand der Ware an die Smith Ltd., übermittelt die Müller GmbH die als Nachweis geforderten Dokumente an ihre Bank, die Avisbank.

Diese prüft die Dokumente und leitet sie anschließend an die Akkreditivbank des Importeurs weiter, wo sie in der Regel nochmals geprüft werden.

Ist alles in Ordnung, zahlt die Akkreditivbank der Smith Ltd. den Rechnungsbetrag in Höhe von 1 Mio. Euro an die Avisbank der Müller GmbH aus und diese zahlt dann an die Müller GmbH.