Fremdfinanzierung
Fremdfinanzierung Definition
Bei der Finanzierung eines Unternehmens unterscheidet man nach der Rechtsstellung der Kapitalgeber zwischen Eigenfinanzierung und Fremdfinanzierung.
Unter Fremdfinanzierung versteht man Kapitalzuführungen, bei denen die Kapitalgeber Gläubiger des Unternehmens werden.
In welchem Umfang ein Unternehmen – v.a. im Vergleich zu anderen Unternehmen – mit Fremdkapital finanziert ("verschuldet") ist, lässt sich z.B. mittels der Fremdkapitalquote messen.
Alternative Begriffe: Fremdkapitalfinanzierung, Kreditfinanzierung.
Merkmale der Fremdfinanzierung
Die Merkmale einer Fremdfinanzierung sind i.d.R.:
- die Kapitalüberlassung ist befristet;
- es besteht eine Rückzahlungsverpflichtung in Höhe des Nominalbetrags;
- fester Anspruch der Gläubiger auf Zins und Tilgung (Kapitaldienst);
- die Kapitalgeber übernehmen keine Haftung, sondern sind Gläubiger des Unternehmens;
- keine Mitwirkungsrechte in der Unternehmensleitung.
Sicherheiten / Rang
Oftmals ist bei Fremdfinanzierung die Stellung von Sicherheiten (z.B. Grundschuld oder Sicherungsübereignung) erforderlich.
Fremdkapital steht im Rang vor dem Eigenkapital, d.h. im Falle einer Insolvenz bzw. Liquidation des Unternehmens wird zunächst das Fremdkapital bedient, erst im Anschluss daran nachrangige Gläubiger sowie die Eigentümer.
Vorteile und Nachteile der Fremdfinanzierung
Vorteile der Fremdfinanzierung
Die für die Fremdkapitalbereitstellung gezahlten Vergütungen (z.B. Zinsen) mindern — im Gegensatz zu z.B. Dividenden auf Aktien (Eigenkapital) — den steuerlichen Gewinn, da sie steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben darstellen.
Darüber hinaus kann durch Fremdkapitalfinanzierung der Leverage-Effekt genutzt werden, mit der Folge einer höheren Eigenkapitalrentabilität.
Nachteile der Fremdfinanzierung
Mit steigender Fremdkapitalfinanzierung erhöht sich das Unternehmensrisiko, da in schlechten Geschäftsjahren ggf. Zins und Tilgung nicht mehr bedient werden können (die Gesellschaft wäre in dem Fall ggf. zahlungsunfähig).
Zudem steigt die Gefahr einer Überschuldung (d.h., das Vermögen deckt nicht mehr die Schulden bzw. das Fremdkapital).
Vgl. Erläuterungen zur Fremdkapitalquote.
Bilanzierung der Fremdfinanzierung
Das im Rahmen der Fremdfinanzierung aufgenommene Fremdkapital wird in der Bilanz unter den Verbindlichkeiten gemäß § 266 Abs. 3 C. HGB ausgewiesen.
Kreditarten / Formen der Fremdfinanzierung
Zu den Formen der Fremdfinanzierung bzw. zu den Kreditarten zählen u.a. die folgenden: