Gewinnermittlung

Gewinnermittlung Definition

Bei den 3 Gewinneinkunftsarten (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus Gewerbebetrieb sowie Einkünfte aus selbständiger Arbeit) sind die Einkünfte der steuerliche Gewinn (der vom handelsrechtlichen Gewinn i. d. R. abweicht).

Gewinnermittlung bezeichnet die Ermittlung dieses steuerlichen Gewinns. Das Ergebnis der Gewinnermittlung ist dann z. B. ein Gewinn von 100.000 € im Geschäftsjahr 01, der mit Ertragsteuern wie der Einkommensteuer zu versteuern ist.

Gewinnermittlungsarten

Für dessen Ermittlung gibt es 4 Gewinnermittlungsarten

Fazit

Bei den Gewinneinkunftsarten erfolgt die Gewinnermittlung standardmäßig mit dem Betriebsvermögensvergleich, d. h. mittels doppelter Buchführung und Bilanzierung.

Davon gibt es 3 mögliche Ausnahmen / Vereinfachungen, die aber jeweils nur für eine beschränkte Gruppe gelten.