Gewinnermittlung
Gewinnermittlung Definition
Bei den 3 Gewinneinkunftsarten (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus Gewerbebetrieb sowie Einkünfte aus selbständiger Arbeit) sind die Einkünfte der steuerliche Gewinn (der vom handelsrechtlichen Gewinn i. d. R. abweicht).
Gewinnermittlung bezeichnet die Ermittlung dieses steuerlichen Gewinns. Das Ergebnis der Gewinnermittlung ist dann z. B. ein Gewinn von 100.000 € im Geschäftsjahr 01, der mit Ertragsteuern wie der Einkommensteuer zu versteuern ist.
Gewinnermittlungsarten
Für dessen Ermittlung gibt es 4 Gewinnermittlungsarten
- Betriebsvermögensvergleich (Regelfall);
- Einnahmenüberschussrechnung (Ausnahme / Vereinfachung für Freiberufler, Kleingewerbetreibende und Kaufleute mit geringen Umsätzen und Gewinnen, vgl. Buchführungspflicht);
- Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen nach § 13a EStG (vereinfachte Gewinnermittlung für Land- und Forstwirte);
- Tonnagebesteuerung: Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr nach § 5a EStG.
Fazit
Bei den Gewinneinkunftsarten erfolgt die Gewinnermittlung standardmäßig mit dem Betriebsvermögensvergleich, d. h. mittels doppelter Buchführung und Bilanzierung.
Davon gibt es 3 mögliche Ausnahmen / Vereinfachungen, die aber jeweils nur für eine beschränkte Gruppe gelten.