Kostenrechnung

Kosten- und Leistungsrechnung

Die oftmals nur als Kostenrechnung bezeichnete Kosten- und Leistungsrechnung (kurz: KLR) beschäftigt sich mit der betrieblichen Leistungserstellung, d.h. mit der Herstellung und dem Verkauf von Produkten und Dienstleistungen.

Die Kostenrechnung ermittelt z.B. die Kosten der Produkte eines Unternehmens oder die in den einzelnen Abteilungen bzw. Kostenstellen (z.B. der Vertriebsabteilung) angefallenen Kosten.

Dazu erfasst die Kostenrechnung

  • den Werteverzehr von Produktionsfaktoren (Kosten) sowie
  • den Wertezuwachs in Form betrieblicher Leistungen.

Die Kostenrechnung ermittelt das Betriebsergebnis als Differenz zwischen Leistungen und Kosten (das kostenrechnerische Betriebsergebnis ist nicht mit dem handelsrechtlichen Betriebsergebnis (EBIT) als Zwischenergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung identisch).

Die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) gehört — neben z.B. der Investitionsrechnung — zum internen Rechnungswesen und ist Teil des Controlling.

Alternative Begriffe: Betriebsbuchführung, Betriebsbuchhaltung, Kosten-/Leistungsrechnung, Kostenleistungsrechnung, Kosten- und Erlösrechnung, Leistungsrechnung.

Gesetzliche Grundlagen des Kostenrechnung

Die Kostenrechnung unterliegt im Gegensatz zu der externen Rechnungslegung (Buchführung), die durch das Handelsgesetzbuch (HGB) bzw. das Steuerrecht geregelt wird, nahezu keinen gesetzlichen Vorschriften.

Allerdings beinhaltet das HGB einige Vorschriften, die den Umfang der Herstellungskosten für z.B. die bilanzielle Bewertung selbsterstellter Vorräte oder Anlagegüter bestimmen. Vgl. § 255 Absätze 2, 2a und 3 HGB.

Obwohl Unternehmen letztlich nicht (gesetzlich) gezwungen sind, Kostenrechnung zu betreiben, tun sie es freiwillig nahezu zu 100 %; sonst würden sie bei der Unternehmenssteuerung im Dunkeln tappen: sie wüssten nicht, mit welchen Produkten sie wieviel verdienen, ob ihnen die Kosten in einzelnen Bereichen aus dem Ruder laufen und hätten keine Entscheidungsgrundlage für Produktentscheidungen.