Stufen der Kostenrechnung

Stufen der Kostenrechnung

Die Durchführung der Kosten- und Leistungsrechnung umfasst – im Rahmen der Vollkostenrechnung – 3 Stufen: die Kostenartenrechnung, die Kostenstellenrechnung und die Kostenträgerrechnung.

Die 3 Stufen der Kostenrechnung stellen sich in der Übersicht wie folgt dar:

Stufen der Kostenrechnung
Kostenarten­rechnung Die Kostenartenrechnung ermittelt, welche Arten von Kosten (z.B. Materialkosten, Personalkosten etc.) angefallen sind. Dazu erfasst sie die Kosten, gliedert und ordnet sie systematisch.
Kostenstellen­rechnung Die Kostenstellenrechnung verteilt die Kostenarten auf die einzelnen Kostenbereiche (z.B. "Vertrieb") bzw. Kostenstellen (z.B. "Vertrieb Inland").
Kostenträger­rechnung Die Kostenträgerrechnung rechnet die Kosten den einzelnen Kostenträgern (v.a. den Produkten) zu und dient der Kalkulation.

Beispiel

Die 3 Stufen der Kostenrechnung kann man sich so vorstellen:

In einer Bäckerei fallen Kosten an für Mehl, Salz, Zucker usw., Miete, Strom, Löhne und Gehälter, Abschreibungen auf Backöfen und Ladenausstattung und vieles mehr.

Die Kostenartenrechnung erfasst zum einen die Kosten (z.B. die Rechnungen für das gelieferte Mehl, die monatlich abgebuchte Miete, die Löhne und Gehälter usw.; die Daten kommen vor allem aus der Buchführung) und untergliedert sie zum anderen v.a. danach, ob es sich um einem Kostenträger / Produkt direkt zurechenbare Kosten handelt (z.B. 500 Gramm Mehl für ein Brot, sogenannte Einzelkosten) oder um nicht direkt zurechenbare Kosten wie z.B. die Miete (sogenannte Gemeinkosten; die Miete kann nicht direkt mit dem Brot in Verbindung gebracht werden) handelt.

Die Kostenstellenrechnung verteilt dann die nicht direkt zurechenbaren Kosten wie die Miete auf die einzelnen Kostenstellen (das könnten z.B. die zwei Abteilungen "Herstellung / Backen" und "Verkauf" sein; dann könnte man die Miete z.B. nach den Quadratmetern zu 70 % auf "Herstellung / Backen" und zu 30 % auf "Verkauf" verteilen).

In einem letzten Schritt müssen dann noch in der Kostenträgerrechnung die auf den Kostenstellen gesammelten Gemeinkosten auf die Kostenträger / Produkte umgelegt werden. D.h., die auf die Kostenstelle "Herstellung / Backen" verrechnete Miete muss auf die dort hergestellten Brote, Semmeln, Brezeln etc. umgelegt werden (i.d.R. über prozentuale Zuschlagssätze auf die Einzelkosten).

In Wirklichkeit ist das komplexer; wenn das System aber eingerichtet ist, erfolgen die Schritte im Wesentlichen automatisiert in der EDV und der Unternehmer (Bäcker) erhält monatliche Auswertungen über seine Produkt- und Abteilungskosten.

Insofern laufen die drei Stufen der Kostenrechnung in der EDV nicht alle nacheinander ab, sondern teilweise simultan: eine Kostenart wird in der EDV erfasst, nach den hinterlegten Schlüsseln (wie z.B. Quadratmeter) auf Kostenstellen verteilt und am Schluss werden die dort gesammelten Kosten auf Kostenträger verrechnet.