Leasing

Leasing Definition

Beim Leasing überlässt der Leasinggeber als rechtlicher Eigentümer dem Leasingnehmer den Gebrauch bzw. die Nutzung eines Vermögensgegenstandes (Leasingobjekts) für einen vereinbarten Zeitraum gegen die Zahlung von Leasingraten.

Der Leasingnehmer erwirbt kein zivilrechtliches Eigentum an dem Leasingobjekt. Für den Leasingnehmer steht vielmehr das Recht auf Nutzung im Vordergrund.

Leasing fällt – wie z.B. auch Factoring – unter die sogenannten Kreditsubstitute, die an Stelle eines herkömmlichen Kredits als Finanzierungsmöglichkeit genutzt werden können.

Leasing wird als

  • direktes Leasing vom Hersteller (z.B. Autohersteller, bietet dann nur Leasingfahrzeuge des Konzerns an) oder als
  • indirektes Leasing von Leasinggesellschaften (die z.B. alle Automarken verleasen) angeboten.

Alternative Begriffe: Leasing-Finanzierung.

Eignung für Leasing

Geeignet für Leasing sind langfristig und selbständig verwendbare und verwertbare Vermögensgegenstände, d.h. z.B. Maschinen, Kfz, Computer, Software oder Immobilien (Anlagevermögen).

Nicht geeignet sind Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens (z.B. Vorräte) oder Vermögensgegenstände, die z.B. durch Ein- oder Umbau oder die Verbindung mit Grund und Boden ihre Selbständigkeit verlieren.

Vor- und Nachteile Leasing

Vorteile Leasing

Die Vorteile des Leasings sind u.a.:

  • keine Bindung von liquiden Mitteln bzw. keine Nutzung der Kreditlinie sowie keine Notwendigkeit für eine Stellung von Sicherheiten;
  • die Leasingraten sind steuerlich absetzbar (dies gilt aber auch für die Abschreibungen im Falle eines Kaufes und die Zinsen im Falle einer Finanzierung des Kaufes);
  • Nutzung des aktuellen Stands der Technik (z.B. nach 3 Jahren ein neues Automodell oder einen neuen Laptop);
  • Verbesserung der Bilanz- und Kapitalstruktur, d.h., zahlreiche Kennzahlen (Eigenkapitalquote, Finanzierungsregeln) verbessern sich.

Nachteile Leasing

Die Nachteile des Leasings sind u.a.:

  • geringe Flexibilität während der Laufzeit: das Leasingobjekt kann nicht (zumindest nicht ohne hohe Kosten) ausgetauscht werden, die Vertragslaufzeit muss erfüllt werden;
  • laufende Liquiditätsbelastung durch die Leasingraten;
  • in der Regel höhere Kosten (zum einen wird z.B. das Leasingauto in seiner teuren Phase – die ersten 3 Jahre mit entsprechend hohen Wertverlusten – genutzt, zum anderen müssen die Verwaltungskosten und der Gewinn der Leasinggesellschaft durch die Leasingraten gedeckt werden);
  • der operative Cashflow verringert sich durch die zu leistenden Leasingraten (im Gegensatz zu der Vornahme von Abschreibungen bei Kauf des Anlagegutes).

Ausweis in der Bilanz

Ein Ausweis in der Bilanz des Leasingnehmers erfolgt nur, wenn der Leasingnehmer das Leasingobjekt nach den steuerlichen Leasingerlassen als wirtschaftlicher Eigentümer aktivieren muss.

In den meisten Fällen hat aber der Leasinggeber (als Eigentümer) das Leasingobjekt in seiner Bilanz und der Leasingnehmer verbucht die Leasingraten unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen.