Leerverkauf

Leerverkauf Definition

Bei einem Leerverkauf (Short Selling) verkauft jemand etwas, das er noch nicht hat bzw. etwas, das ihm nicht gehört, an einen anderen.

Leerverkäufe können vor allem für Wertpapiere wie Aktien oder Anleihen vorgenommen werden, also für Rechte, die der Leerverkäufer jederzeit beschaffen kann, um den Kaufvertrag zu erfüllen.

Kalkül

Ein Leerverkäufer setzt auf fallende Preise bzw. Kurse („Heute teuer verkaufen - morgen günstig einkaufen.“); das ist insofern eine besondere Strategie, als die meisten Anleger natürlich auf steigende Kurse setzen, wenn sie Aktien oder andere Wertpapiere kaufen.

Die Leerverkaufsstrategie ist bei steigenden Kursen mitunter mit hohen Risiken verbunden (siehe Beispiel unten).

Alternative Begriffe: Short Sale, Short Selling.

Gedeckte und ungedeckte Leerverkäufe

Gedeckte Leerverkäufe

Leiht sich der Leerverkäufer die Wertpapiere, die er verkauft, vor Abschluss des Vertrages (zum Beispiel von Fonds, gegen eine Gebühr bzw. Verzinsung), spricht man von gedeckten Leerverkäufen.

Auch hier muss der Leerverkäufer dem Leihgeber die geliehenen Wertpapiere zu einer festgelegten Zeit zurück geben.

Der Leihgeber profitiert insofern, als er zum Beispiel die Wertpapiere lange halten möchte und währenddessen die Gebühr bzw. Verzinsung kassiert.

Ungedeckte Leerverkäufe

Leiht der Leerverkäufer sich die Wertpapiere nicht vor dem Verkauf, sind dies ungedeckte Leerverkäufe (Naked Short Selling).

Ein mögliches Problem hier: es werden im Gesamtmarkt von Leerverkäufern mehr Wertpapiere (zum Beispiel A-Aktien) leerverkauft, als es gibt (was die vorherige Leihe bei den gedeckten Leerverkäufen oben verhindert; nur was es gibt, kann verliehen werden).

Ungedeckte Leerverkäufe in Aktien und öffentlichen Schuldtiteln, bei denen der Leerverkäufer die Wertpapiere gar nicht (auch nicht geliehen) hat, sind in Deutschland verboten.

Beispiel

Beispiel: Aktien-Leerverkauf

Ein Leerverkäufer leiht sich am 1. Juli von einem Aktienfonds 10.000 Aktien einer Versicherung und verkauft diese für 100 € je Stück über die Börse (für in Summe 1.000.000 €).

Die Leihe hat eine Laufzeit bis zum 1. November. Der Leerverkäufer muss die verkauften Aktien in den Monaten Juli bis Oktober wieder beschaffen, um sie dem Fond zurückgeben zu können.

Fallender Kurs

Fällt der Kurs der Aktie zum Beispiel im September auf 80 €, kann er die Aktie zu dem Preis erwerben und dann später zurückgeben.

Er hatte die Aktie für 100 € verkauft, jetzt 80 € je Aktie bezahlt, also 20 € je Aktie Gewinn gemacht (in Summe 200.000 €, allerdings ist noch die Leihgebühr abzuziehen).

Für den Leerverkäufer stellt sich während der Leihzeit die Frage eines günstigen Kaufzeitpunkts: soll er im obigen Beispiel im September für 80 € kaufen oder noch abwarten (vielleicht fällt die Aktie ja noch weiter – oder steigt aber wieder).

Sein Gewinn ist auf maximal 1 Mio. € (abzüglich Leihgebühr) begrenzt (wenn er die Aktien für 0 € kaufen könnte).

Steigender Kurs

Steigt der Kurs der Aktie hingegen ab Verkauf permanent, bringt das den Leerverkäufer in Schwierigkeiten; sein Kalkül geht nicht auf, er muss irgendwann aus seiner Sicht „überteuert“ kaufen; man stelle sich hier vor, der Leerverkäufer zögert lange und der Aktienkurs steigt auf 500 € Ende Oktober – das wären 10.000 Aktien × 400 € Verlust pro Aktie = 4 Mio. € Verlust.