Nutzungsdauer

Nutzungsdauer Definition

Die Nutzungsdauer ist die Anzahl der Jahre oder Monate, über die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (z.B. Maschinen, PKW, Laptops) genutzt werden können.

Die planmäßige Abschreibung nach § 253 Abs. 3 Satz 1 HGB verteilt die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Jahre der Nutzung.

Entscheidend ist die wirtschaftliche Nutzungsdauer, nicht die technische Nutzungsdauer.

Viele Unternehmen orientieren sich auch für die Handelsbilanz an der amtlichen AfA-Tabelle der Finanzbehörden, die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern für nahezu alle Anlagegüter für steuerliche Zwecke vorgeben. Dabei handelt es sich um typisierte Nutzungsdauern für z.B. PKW — unabhängig davon, ob es sich um eine Luxuslimousine, einen Kleinwagen oder einen Kombi handelt.

Grundstücke oder auch Finanzanlagen wie z.B. Aktien haben keine Nutzungsdauer — die Nutzung ist zeitlich nicht begrenzt.

Alternative Begriffe: Abschreibungsdauer, Abschreibungszeitraum, betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer.

Nutzungsdauer – Arten

Bei der Nutzungsdauer kann man folgende Arten unterscheiden:

Technische Nutzungsdauer

Die technische Nutzungsdauer beschreibt die mögliche Lebenszeit eines Investitionsguts aus technischer Sicht (nach wie vielen Jahren ist z.B. der PKW "kaputt"?).

Sie wird bestimmt durch Qualität, Nutzungsintensität (z.B. Mehrschichtbetrieb) und Reparatur- und Wartungsmaßnahmen.

Die technische Nutzungsdauer stellt die Höchstgrenze bei der Bestimmung der Nutzungsdauer für die Abschreibung dar.

Wirtschaftliche Nutzungsdauer

Die wirtschaftliche Nutzungsdauer hingegen fragt: wie lange ist der Vermögensgegenstand wirtschaftlich sinnvoll nutzbar?

Z.B. kann eine Textverarbeitungssoftware technisch möglicherweise Jahrzehnte genutzt werden; aus wirtschaftlichen Gründen (veraltet, langsam, nicht mehr kompatibel etc.) wird aber oftmals bereits nach z.B. 3 Jahren ein Austausch bzw. ein Update vorgenommen.

Unternehmen warten nicht mit dem Ersatz, bis das Anlagevermögen wirklich nicht mehr nutzbar ist, sondern kaufen bessere Maschinen, LKW etc., wenn dies wirtschaftlich sinnvoll ist (z.B. schnellere Produktion, weniger Strom- oder Treibstoffverbrauch, etc.).

Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist oftmals viel kürzer als die technische Nutzungsdauer. Für die Abschreibungsbemessung ist die wirtschaftliche Nutzungsdauer ausschlaggebend.

Rechtliche Nutzungsdauer

Die rechtliche Nutzungsdauer betrifft z.B. Patente oder Lizenzen, die aus gesetzlichen oder vertraglichen Gründen eine bestimmte Laufzeit aufweisen.

Auch durch Verträge werden Nutzungsdauern begrenzt.

Beispiel: Abschreibung Mietereinbauten

Bei Mietereinbauten (Einbauten auf fremden Grundstücken) ergibt sich die Nutzungsdauer üblicherweise aus der Laufzeit der Mietverträge (oder einer kürzeren Nutzungsdauer).

Würden die Mietereinbauten 10 Jahre halten, beträgt die Laufzeit des Mietvertrags aber nur 8 Jahre, erfolgt die Abschreibung somit über 8 Jahre.

Restnutzungsdauer

Vom jeweiligen Bilanzstichtag aus betrachtet spricht man auch von der Restnutzungsdauer, d.h. dem Teil der gesamten Nutzungsdauer, der noch folgt.