Reverse Factoring

Reverse Factoring Definition

Im Gegensatz zum "normalen" Factoring verkauft beim Reverse-Factoring („Umgekehrtes Factoring“) nicht ein Unternehmen in seiner Rolle als Lieferant seine Forderungen gegenüber seinen Kunden an ein Factoringinstitut, sondern ein Unternehmen in seiner Rolle als Kunde bzw. Abnehmer organisiert ein Factoring für seine (Haupt-)Lieferanten.

Beispiel

Ein Stahlproduzent ist Zulieferbetrieb der Automobilindustrie. Der Stahlproduzent vereinbart mit seinem Hauptlieferanten, einer Eisenhütte, sowie einem Factoringinstitut ein Reverse Factoring dergestalt, dass das Factoringinstitut die Lieferforderungen der Eisenhütte an den Stahlproduzenten kauft, bezahlt und damit vorfinanziert.

Später (zum Zahlungsziel) zahlt der Stahlproduzent die vorfinanzierten Rechnungsbeträge an das Factoringinstitut.

Das Factoringinstitut hat eine vertragliche Beziehung sowohl mit dem Stahlproduzenten (mit der Verpflichtung, dessen Einkäufe vorzufinanzieren) also auch mit der Eisenhütte (der es die Forderungen gegenüber dem Stahlproduzenten abkauft und bezahlt).

Das Factoring geht also nicht wie beim normalen Factoring in die Richtung, dass ein Unternehmer (Stahlproduzent) seine sämtlichen Forderungen (gegenüber den Automobilfirmen) an einen Factor verkauft, sondern vielmehr für einzelne, wichtige Lieferanten die Vereinbarung trifft, dass dessen Forderungen übernommen, das heißt vorfinanziert werden.

Grund / Vorteile

Das Unternehmen verspricht sich vom Reverse Factoring üblicherweise bessere Einkaufskonditionen (zum Beispiel Zahlungsziele, Skonto), da jetzt durch einen Dritten (das Factoringinstitut) die sofortige und sichere Zahlung übernommen wird (sofern das Factoringinstitut das Delkredere-/Ausfallrisiko übernimmt) sowie eine temporäre Verringerung eigener Liquiditätsabflüsse.

Zudem werden die Lieferanten finanziell gestärkt und dadurch die Lieferkette stabilisiert.

Alternative Begriffe: Einkaufsfactoring.