Akkordlohn
Akkordlohn Definition
Beim Akkordlohn richtet sich der Lohn nach der geleisteten Arbeitsmenge (in den meisten Fällen die produzierte Stückzahl, seltener das produzierte Gewicht oder Volumen oder die hergestellte Länge).
Eignung
Der Akkordlohn ist nur für bestimmte Arbeiten geeignet und ist im Vergleich zu früheren Zeiten rückläufig (üblich ist ein Zeitlohn): es muss sich um wiederholbare Arbeitsabläufe ohne häufige Störungen von außen (Maschinenausfall, Anrufe etc.) handeln und die Leistung muss durch den Arbeiter beeinflussbar sein (das wäre bei einer Taktfertigung zum Beispiel nicht der Fall).
Manche Arbeitnehmer dürfen aus Schutzgründen keine Akkordarbeit leisten (Mutterschutz, Jugendliche).
Einzel- und Gruppenakkord
Der Akkordlohn muss nicht auf einen einzelnen Arbeitnehmer bezogen sein (Einzelakkord), sondern kann auch auf eine Gruppe bezogen werden (Gruppenakkord).
Alternative Begriffe: Akkordarbeit, Akkordentgelt, Akkordentlohnung, Akkordlohnsystem.
Beispiele
Beispiel 1: Stückgeldakkord
Stückgeldakkord bedeutet: pro Stück gibt es einen bestimmten Betrag.
Ein Arbeiter montiert Schreibtische zusammen.
Vereinbart ist ein Grundlohn von 12 € je Stunde zuzüglich einem Akkordzuschlag von 25 %.
Die Vorgabezeit für einen Schreibtisch ist 20 Minuten, das heißt die "Normalleistung" wären 3 Schreibtische pro Stunde.
Berechnung Stückgeldakkord
Pro montiertem Schreibtisch erhält der Arbeiter einen Akkordlohn von (12 € + 0,25 * 12 €) / 3 = 15 € / 3 = 5 €.
Schafft er 4 Schreibtische pro Stunde, würde er 20 € je Stunde verdienen.
Beispiel 2: Stückzeitakkord
Daneben gibt es auch einen Stückzeitakkord: hier wird für eine Leistung eine Vorgabezeit festgelegt; unterschreitet der Arbeiter die Zeit, wird dies durch einen höheren Lohn vergütet.
Berechnung Stückzeitakkord
Stückzeitakkord = Menge × Minutenfaktor × Vorgabezeit.
Dabei ergibt sich der Minutenfaktor daraus, dass beispielsweise auf einen tariflichen Mindestlohn von 12 € ein Akkordzuschlag von 30 % geleistet wird, in Summe also 12 € + 3,60 € = 15,60 € und dies durch 60 Minuten geteilt wird.
Minutenfaktor = 15,60 € / 60 Minuten = 0,26 €/Min.
Die Menge sind 4 (Schreibtische), der Minutenfaktor ist 0,26 €/Min und die Vorgabezeit ist 15 Minuten pro Schreibtisch.
Zeitakkord = 4 × 0,26 €/Min × 15 Min= 15,60 €.