Altersteilzeit

Altersteilzeit Definition

Altersteilzeit als eine Form der Teilzeit beinhaltet, dass der Arbeitnehmer in seinen letzten Arbeitsjahren (ab frühestens dem 55. Lebensjahr) weniger arbeitet und damit langsam in den Ruhestand hineingleitet.

Für die Altersteilzeit gibt es mehrere Varianten (wir gehen im Folgenden von einer 6-jährigen Altersteilzeit aus):

  • während der 6-jährigen Altersteilzeit wird 50 % gearbeitet (als z.B. 20 Stunden statt 40);
  • die Arbeitsdauer wird über die 6 Jahre stufenweise immer weiter reduziert;
  • es wird 3 Jahre voll gearbeitet, dann 3 Jahre gar nicht mehr (sog. Blockmodell, hier fehlt dann aber der fließende Übergang in den Ruhestand).

Allgemein geregelt ist die Altersteilzeit im Altersteilzeitgesetz und konkret ausgestaltet wird sie in individuellen Altersteilzeit- bzw. Betriebsvereinbarungen.