Bilanztheorien

Bilanztheorien Definition

Es gibt mehrere Bilanztheorien, also Grundideen dazu, was eine Bilanz bzw. die Rechnungslegung leisten sollen.

Statische Bilanztheorie

Nach der statischen Bilanztheorie ist das Ziel die korrekte Ermittlung des Reinvermögens bzw. Nettovermögens (Vermögen abzgl. Schulden) am Bilanzstichtag.

Vereinfacht: Hat ein Unternehmen als Vermögen nur eine Immobilie mit einem Wert von 1 Mio. € und als Schuld einen Bankkredit in Höhe von 800.000 €, deckt das Vermögen die Schulden; das Reinvermögen in Höhe von 200.000 € ist positiv.

Angesetzt werden nur Vermögensgegenstände, die selbständig verkehrsfähig (einzeln veräußerbar) sind sowie Schulden, die aus Außenverpflichtungen gegenüber Dritten resultieren (keine Innenverpflichtungen wie etwa Aufwandsrückstellungen für Instandhaltung).

Eine Frage ist dann noch, wie das Vermögen angesetzt wird: mit dem Fortführungswert (so schreibt es § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB im Regelfall vor) oder mit dem Zerschlagungs-/Liquidationswert (das was man für den einzelnen Vermögensgegenstand erhält, wenn man ihn aktuell zum Bilanzstichtag verkaufen würde; Ausnahmefall des § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

Dynamische Bilanztheorie

Das Ziel nach der dynamischen Bilanztheorie ist die korrekte, periodengerechte Gewinnermittlung (und nicht die Vermögensermittlung).

Die grundlegende Frage ist, ob ein Geschäftsvorfall erfolgswirksam ist oder nicht, also den Gewinn erhöht oder mindert.

Statische vs. Dynamische Bilanztheorie

Beispiel 1: Instandhaltungsrückstellung

§ 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB schreibt eine Instandhaltungsrückstellung für im Geschäftsjahr unterlassene Instandhaltung vor.

Nach der dynamischen Bilanztheorie ist diese anzusetzen, da der Instandhaltungsaufwand eigentlich zu dem Geschäftsjahr gehört, in dem die Instandhaltung unterlassen wurde und das wird über die Einbuchung der Rückstellung erfolgswirksam abgebildet.

Nach der statischen Bilanztheorie hingegen wäre dies nicht anzusetzen, da keine Außenverpflichtung = Schuld gegenüber Dritten vorliegt.

Beispiel 2: Rechnungsabgrenzungsposten

Auch der Ansatz von Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 HGB (also etwa für Zahlungen, die man für Versicherungen im Voraus über das aktuelle Geschäftsjahr hinaus leistet) basiert auf der dynamischen Theorie; Vermögensgegenstände (und damit Vermögen) sind sie nicht.

Und das HGB?

Wie man an den Beispielen sieht, hat die Bilanzierung nach HGB sowohl Elemente der statischen als auch der dynamischen Bilanztheorie; die meisten Posten der Aktivseite (Anlagevermögen, Vorräte, Forderungen, Bankguthaben) und Passivseite (Verbindlichkeiten, Rückstellungen gegenüber Dritten) der Bilanz lassen sich mit der statischen Bilanztheorie begründen; einige Posten wie die obigen Instandhaltungsrückstellungen oder Rechnungsabgrenzungsposten werden durch die dynamische Bilanztheorie ergänzt.

Die Bilanz bildet das Vermögen und die Schulden ab; die Gewinn- und Verlustrechnung ermittelt nicht nur den Gewinn (das könnte bereits die Bilanz durch Gegenüberstellung zum Vorjahr), sondern zeigt auch die „Erfolgsquellen“ auf, also woher der Gewinn kommt bzw. wie er zustande kommt.