Aktive Rechnungsabgrenzung
Aktive Rechnungsabgrenzung Definition
Die aktive Rechnungsabgrenzung ist in § 250 HGB geregelt.
Nach § 250 Abs. 1 HGB sind als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite der Bilanz Ausgaben vor dem Abschlussstichtag auszuweisen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Alternative Begriffe: Aktive Abgrenzung, Aktive Abgrenzungsposten, Aktive Jahresabgrenzung, Aktive RAP, ARA.
Beispiel
Aktive Rechnungsabgrenzung Beispiel
Ein Unternehmen bezahlt am 1. Oktober 01 die Kfz-Steuer in Höhe von 240 € für einen Firmen-PKW für den Zeitraum 1. Oktober 01 bis 30. September 02 (entspricht 20 € je Monat).
Davon betreffen – aus Sicht des Bilanzstichtags 31. Dezember 01 – 180 € das nächste Geschäftsjahr (Monate Januar bis September 02) sowie 60 € das aktuelle Geschäftsjahr 01 (Monate Oktober bis Dezember 01).
Die 180 € werden als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (Bilanzposten § 266 Abs. 2 C. HGB; kurz: ARAP) aktiviert, während die 60 € als Aufwand (sonstige Steuern) in 01 verbucht werden.
Buchungssatz:
Sonstige Steuern 60 €, ARAP 180 € an Bank 240 €
Im Folgejahr 02 wird der ARAP dann aufgelöst, indem der Aufwand (sonstige Steuern) verbucht wird.
Buchungssatz:
Sonstige Steuern 180 € an ARAP 180 €
Weitere Ursachen für aktive Rechnungsabgrenzungsposten können vorausbezahlte Mieten, Leasingkosten, Abo-Gebühren oder Versicherungsprämien sein.
Im Gegensatz zum Anlage- und Umlaufvermögen stellen sie keine Vermögensgegenstände dar.
ARAP und Periodenabgrenzung
Rechnungsabgrenzungsposten (auch als transitorische Posten bezeichnet) sind ein Bestandteil des Grundsatzes der Periodenabgrenzung, wonach Erträge und Aufwendungen dann zu erfassen sind, wenn sie wirtschaftlich realisiert sind — unabhängig von den Zahlungsterminen.
Transitorische Posten vs. antizipative Posten
Transitorische Posten bedeuten: zunächst fließt Geld, später erfolgt die Realisierung als Aufwand (ARAP) oder Ertrag (PRAP).
Bei den sogenannten antizipativen Posten ist es umgekehrt: zuerst liegt ein Ertrag oder Aufwand vor, dann fließt das Geld dafür (zum Beispiel Zinserträge für das Jahr 01, die erst Anfang Januar 02 von der Bank gutgeschrieben werden, werden im Bilanzposten Sonstige Vermögensgegenstände/Forderungen als antizipative Rechnungsabgrenzung aktiviert).
Antizipative und transitorische Posten zusammen bilden die sogenannte zeitliche Abgrenzung.
Voraussetzung / Kriterium
Voraussetzung für die Bildung eines ARAP sind Ausgaben vor dem Bilanzstichtag "für eine bestimmte Zeit ...", das heißt die Vorauszahlung muss sich auf einen bestimmten Zeitraum beziehen (zum Beispiel die Monate Januar bis Juni des Folgejahres oder einen Zeitraum von 5 Jahren).
(Weitere) Beispiele für aktive RAP
Anwendungsfälle für aktive Rechnungsabgrenzungsposten neben der oben genannten Kfz-Steuer sind zum Beispiel Versicherungsbeiträge oder Abo-Gebühren, die jährlich (oder auch viertel- bzw. halbjährlich) im Voraus bezahlt werden.
Die meisten Unternehmen haben nur geringe Beträge im ARAP ausgewiesen.
Eine Ausnahme wäre etwa eine Mietwagenfirma mit tausenden von PKW, für die Kfz-Steuern entrichtet werden müssen.
Disagio als aktive Rechnungsabgrenzung
Ein Disagio kann (Aktivierungswahlrecht) als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten angesetzt werden (§ 250 Abs. 3 HGB).