Freigrenze
Freigrenze Definition
Eine Steuerfreigrenze stellt einen Höchstbetrag dar, bis zu dem keine Steuer anfällt bzw. erhoben wird.
Wird die Freigrenze auch nur knapp überschritten, ist der gesamte Betrag zu versteuern.
Beispiel
Beispiel Freigrenze
In § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG wird eine Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte in Höhe von 600 € definiert.
Das heißt: Erzielt ein Steuerpflichtiger in einem Jahr einen Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften zum Beispiel in Höhe von 500 €, ist dieser Gewinn komplett steuerfrei.
Beträgt der Gesamtgewinn hingegen beispielsweise 700 €, sind die gesamten 700 € zu versteuern.
Nehmen wir für das Beispiel einen Steuersatz von 30 % an, würden auf die 700 € Veräußerungsgewinne 210 € Steuer anfallen. Dem Steuerpflichtigen blieben in dem Fall 490 € übrig, weniger als im Falle der 500 € Veräußerungsgewinne, bei denen keine Steuer anfiele.
Aufgrund des Gesetzestextes ("... weniger als 600 Euro ..."), wirkt die Freigrenze bzw. Steuerfreiheit bis 599,99 €.
Gegenstück: Freibetrag
Im Gegensatz zu einem Freibetrag wird hier also nicht zumindest in jedem Fall ein Teil freigestellt, sondern es handelt sich um eine Hürde, ab der die Steuer zuschlägt.