Pensumlohn

Pensumlohn Definition

Pensumlohn ist eher ungewöhnlich und selten: der Arbeitnehmer erhält seine Vergütung abhängig davon, ob er eine im Voraus vereinbarte Leistung in einem definierten Zeitraum – das Pensum – erbringt.

Pensum

Das Pensum kann in einer gefertigten Menge (z. B. 6.000 Brote gebacken in einem Quartal) oder in einer bestimmten Qualität bestehen, z. B. > 95 % fehlerfreie Teile oder Prozesse (etwa Auftragsbearbeitung).

Pensumlohnbestandteile

Meist setzt sich der Pensumlohn aus einem festen Grundlohn (unabhängig von der Leistung) und einem Pensumanteil (leistungsabhängig) zusammen.

Beispiel

Ein Geigenbauer als Arbeitgeber vereinbart mit seinem Arbeiter im Dezember des Jahres 01 als Pensum für das erste Quartal des Jahres 02 den Bau von 10 Geigen.

Schafft der Arbeiter das, erhält er 100 % des dafür vorgesehenen Lohns.

Schafft er mehr (z. B. 12 Geigen), erhält er ebenfalls 100 %; Arbeitgeber und Arbeitnehmer können nun vereinbaren, das Pensum für das zweite Quartal auf 12 zu erhöhen – mit entsprechend höherem Lohn bei Erreichen dieses Pensums.

Analog in die andere Richtung: schafft der Arbeiter weniger im 1. Quartal (z. B. 8 Geigen), erhält er ebenfalls 100 % und Arbeitgeber und Arbeitnehmer können nun vereinbaren, das Pensum für das zweite Quartal zu senken, wieder mit entsprechend niedrigerem Lohn als Resultat.

Es geht also darum, sich auf ein für den jeweiligen Arbeitnehmer konstant machbares Pensum einzupendeln.