Stromgrößen und Bestandsgrößen
Stromgrößen und Bestandsgrößen Definition
Bei vielen volkswirtschaftlichen Größen und betriebswirtschaftlichen Kennzahlen vor allem des Rechnungswesens unterscheidet man zwischen
- Stromgrößen: diese sind auf einen Zeitraum bezogen, zum Beispiel das Bruttoinlandsprodukt (BIP) eines Jahres, der Cashflow eines Monats oder die Umsätze einer Woche;
- Bestandsgrößen: diese sind auf einen Zeitpunkt bezogen, zum Beispiel das Vermögen eines Unternehmens am Bilanzstichtag 31. Dezember 01 um Mitternacht, der Kontostand am 28. Februar 01 um 18 Uhr oder der Lagerbestand eines Supermarkts zu Beginn der Öffnungszeit.
Die Stromgrößen verändern die Bestandsgrößen positiv (Zugang, Zufluss) oder negativ (Abgang, Abfluss): ein positiver Cashflow erhöht den Kontostand, Abverkäufe (Umsätze) mindern den Lagerbestand und so weiter.
Stromgrößen Rechnungswesen
Im Rechnungswesen werden Aufwendungen und Erträge als Stromgrößen in der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt (§ 242 Abs. 2 HGB), die Aktiv- und Passivposten als Bestandsgrößen hingegen in der Bilanz (§ 242 Abs. 1 HGB).
Ein Bestand kann physisch bzw. "anfassbar" sein (Kassenbestand, Sachanlagen), kann aber auch nur ein rechnerischer Posten sein (Rückstellungen).
Geschäftsvorfälle eines Unternehmens können nur Bestandsgrößen im Sinne des Rechnungswesens betreffen (so vermindert der Kauf eines Autos am 15. Mai 01 für 30.000 € das Bankkonto und erhöht zugleich das Sachanlagevermögen) oder Strom- und Bestandsgrößen (ein Haarschnitt für 25 € erhöht für den Friseursalon das Bestandskonto Kasse und fließt (netto) in die Stromgröße Umsatzerlöse ein).
Im ersten Beispiel kann aber unter Umständen aus der Gegenüberstellung der Bestandskonten (zum Beispiel Bankkonto zum 31. Mai 01 vs. Konto zum 1. Mai 01, also vor und nach dem Kauf des Autos) eine andere Stromgröße berechnet werden, nämlich die im Mai 01 getätigten Investitionen (sofern keine Abschreibungen verbucht wurden).