Stundung

Stundung Definition

Durch eine Stundung wird die Fälligkeit einer Forderung bzw. Verbindlichkeit auf später verschoben.

In der Regel bittet der Schuldner den Gläubiger um eine Stundung. Ist der Gläubiger einverstanden, legen sie die Konditionen in einer Stundungsvereinbarung fest, die z.B. die Verzinsung und das neue Fälligkeitsdatum enthält.

Beispiel Stundung

Unternehmer Müller muss am 14. August 2013 eine fällige Lieferantenrechnung in Höhe von 11.900 € bezahlen. Die Lieferung hatte er am 1. August erhalten und die Zahlungsfrist betrug 14 Tage.

Müller ist jedoch knapp bei Kasse, da einer seiner Kunden eine große Rechnung noch nicht bezahlt hat, und bittet seinen Lieferanten Meier deshalb um eine Stundung des Betrags um einen Monat. Meier ist einverstanden und geht mit Müller eine Stundungsvereinbarung ein:

Das neue Fälligkeitsdatum ist nunmehr der 14. September 2013; für den einen Monat Zahlungsaufschub zahlt Müller 1 % Zins (entspricht 12 % Zins pro Jahr).