Agio
Agio Definition
Als Agio bezeichnet man unter anderem den Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennwert bzw. Nominalwert einer Aktie und dem Ausgabepreis (Verkaufspreis) der Aktie (Aktienagio, Share premium).
Auch bei Anleihen bzw. Schuldverschreibungen kann ein Agio auftreten, wenn der Emissionskurs der Anleihe über dem Nominalbetrag der Anleihe liegt (Bond premium).
Das Gegenstück zum Agio ist das Disagio.
Alternative Begriffe: Aufgeld, Aufzahlung, Ausgabeaufschlag.
Agio Beispiel
Beispiel: Agio berechnen
Ausgangssituation: Agio bei Aktienausgabe
Eine Aktiengesellschaft gibt bei einer Kapitalerhöhung 1 Mio. neue Nennbetragsaktien mit einem Nennwert von 1 Euro zu 10 Euro (Ausgabepreis) je Aktie aus.
Das heißt, die Aktiengesellschaft nimmt 10 Mio. Euro an Geld ein, das Eigenkapital erhöht sich entsprechend um 10 Mio. Euro.
Agio berechnen
Das Agio beträgt je Aktie: 10 Euro - 1 Euro = 9 Euro.
Das Agio für die gesamten ausgegebenen 1 Mio. Aktien beträgt somit 9 Mio. Euro.
Einstellung des Agios in die Kapitalrücklage
Dieser Betrag von 9 Mio. Euro wird in der Bilanz der AG in die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB (als Bestandteil des Eigenkapitals; § 266 Abs. 3 A.II. HGB) eingestellt.
Hinweis
Der Nennbetrag hingegen – für alle ausgegebenen Aktien: 1 Mio. Aktien × 1 Euro je Aktie = 1 Mio. Euro – wird in das Grundkapital bzw. Gezeichnete Kapital (§ 266 Abs. 3 A.I. HGB) eingestellt.
Die Bilanz sieht dann so aus:
Aktiva | Bilanz | Passiva | |
---|---|---|---|
Bankguthaben | 10.000.000 € | Gezeichnetes Kapital | 1.000.000 € |
Kapitalrücklage | 9.000.000 € | ||
Bilanzsumme | 10.000.000 € | Bilanzsumme | 10.000.000 € |
Aktien werden selten zum Nennwert ausgegeben, die über-pari-Emission (wie im Beispiel: Ausgabebetrag von 10 € über dem Nennwert von 1 €) ist der Normalfall; eine unter-pari-Emission (Ausgabebetrag unter dem Nennbetrag von im Beispiel 1 €) ist verboten (§ 9 Abs. 1 AktG).