Gezeichnetes Kapital

Gezeichnetes Kapital Definition

Das gezeichnete Kapital im Sinne des § 272 Abs. 1 Satz 1 HGB ist der Teil des Eigenkapitals einer Kapitalgesellschaft, auf den die Haftung der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft gegenüber den Gläubigern beschränkt ist.

Das gezeichnete Kapital ist

  • das Grundkapital bei einer Aktiengesellschaft (Mindestbetrag 50.000 €) sowie
  • das Stammkapital bei einer GmbH (Mindestbetrag 25.000 €).

Das Grundkapital bzw. Stammkapital ist auf der Passivaseite der Bilanz unter dem Posten Gezeichnetes Kapital (§ 266 Abs. 3 A. I. HGB) auszuweisen und ist auch aus dem Handelsregister ersichtlich.

Das Gezeichnete Kapital ist oft über Jahre konstant und wird bei Kapitalbedarf mittels Kapitalerhöhungen aufgestockt oder (selten) durch Kapitalherabsetzungen reduziert.

Wurde das gezeichnete Kapital von den Anteilseignern nicht (vollständig) eingezahlt, sind ausstehende Einlagen zu bilanzieren.

Der Nennwert eigener Anteile (Beispiel: die Meier AG hat an der Börse Aktien der Meier AG gekauft) ist vom gezeichneten Kapital offen abzusetzen.

Alternative Begriffe: Gesellschaftskapital, Nennkapital, Nominalkapital.

Beispiel gezeichnetes Kapital

Beispiel: Gezeichnetes Kapital einer AG

Eine neu gegründete Aktiengesellschaft gibt 100.000 Aktien mit einem Nennwert von jeweils 1 € an ihre beiden Gründer aus.

Das Grundkapital beträgt 100.000 € und wird in der Bilanz unter dem Posten Gezeichnetes Kapital verbucht.

Grundkapital bzw. Gezeichnetes Kapital einer Aktiengesellschaft
Bilanz
Anlagevermögen 100.000 € Gezeichnetes Kapital 100.000 €
Umlaufvermögen ... € Kapitalrücklage ... €
... ... € ... ... €

Erhöhung des gezeichneten Kapitals

Siehe bezüglich einer Erhöhung des Grundkapitals das Beispiel zur ordentlichen Kapitalerhöhung.

Ausstehende Einlagen

Die Behandlung ausstehender Einlagen auf das gezeichnete Kapital richtet sich danach, ob diese durch das Unternehmen von den Anteilseignern eingefordert wurden oder (noch) nicht.

Eingeforderte ausstehende Einlagen

Der eingeforderte, aber noch nicht eingezahlte Betrag ist unter den Forderungen gesondert auszuweisen und entsprechend zu bezeichnen (§ 272 Abs. 1 Satz 2 3. Halbsatz HGB).

Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen

Die nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen auf das gezeichnete Kapital sind von dem Posten Gezeichnetes Kapital offen abzusetzen; der verbleibende Betrag ist als Posten Eingefordertes Kapital in der Hauptspalte der Passivseite auszuweisen (§ 272 Abs. 1 Satz 2 Halbsätze 1 und 2 HGB).

Beispiel: Bilanzierung ausstehender Einlagen

Eine GmbH wird mit 100.000 € Stammkapital durch einen Gesellschafter gegründet. Von den 100.000 € sollen 80.000 € sofort eingezahlt werden, die restlichen 20.000 € bleiben ausstehend und werden noch nicht eingefordert.

Im Gezeichneten Kapital zeigt sich dies so:

Bilanz mit ausstehenden Einlagen
Aktiva Bilanz Passiva
Bank 80.000 € Gezeichnetes Kapital 100.000 €
    - nicht eingeforderte ausstehende Einlagen 20.000 €
    = eingefordertes Kapital 80.000 €
Bilanzsumme 80.000 € Bilanzsumme 80.000 €

Eigene Anteile einer GmbH oder AG

Insbesondere börsennotierte Aktiengesellschaften kaufen oftmals eigene Aktien (englisch: Treasury shares) auf dem Kapitalmarkt an (sogenannter Aktienrückkauf).

Für die Bilanzierung gilt in dem Fall: der Nennbetrag (nicht der Kaufpreis) oder, falls ein solcher (bei Stückaktien) nicht vorhanden ist, der rechnerische Wert von erworbenen eigenen Anteilen ist in der Vorspalte offen von dem Posten Gezeichnetes Kapital abzusetzen (§ 272 Abs. 1a HGB).

Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennbetrag (oder dem rechnerischen Wert bei Stückaktien) und den Anschaffungskosten der eigenen Anteile ist mit den frei verfügbaren Rücklagen zu verrechnen (§ 272 Abs. 1a Satz 2 HGB).

Beispiel: eigene Anteile bilanzieren

Eine Aktiengesellschaft erwirbt 10.000 eigene Aktien mit einem Nennbetrag zu 1 € zu einem Anschaffungspreis von 10 € je Aktie (gesamte Anschaffungskosten: 100.000 €). Das Grundkapital betrage 1.000.000 €.

Der Nennbetrag der erworbenen eigenen Aktien in Höhe von 10.000 € (10.000 × 1 €) wird in einer Vorspalte offen vom Gezeichneten Kapital in Höhe von 1.000.000 € abgesetzt, so dass als Saldo 990.000 € verbleiben.

Der Differenzbetrag von 90.000 € (100.000 € Anschaffungskosten abzgl. 10.000 € Nennbetrag) könnte zum Beispiel mit den anderen Gewinnrücklagen verrechnet werden.