Cap

Cap Definition

Ein Cap bzw. Zinscap ist eine vertragliche Zinsbegrenzungsvereinbarung (ein "Zinsdeckel") zwischen zwei Vertragspartnern.

Beispiel

Ein Unternehmen hat bei seiner Bank einen mehrjährigen Kredit in Höhe von 10 Mio. € mit einem variablen Zinssatz (der auf einem Referenzzinssatz wie dem EURIBOR oder LIBOR beruht) aufgenommen. Der aktuelle variable Zinssatz sei 2 %, die entsprechenden Zinskosten sind dann 200.000 € pro Jahr.

Der variable Zins könnte im Laufe der Jahre immer weiter steigen, z.B. auf 8 %, dann würden 800.000 € Zinsen jährlich anfallen.

Mit einem Cap kann das Unternehmen dieses Risiko begrenzen. Das Unternehmen erwirbt z.B. einen Zinscap, der eine Obergrenze von 3 % beinhaltet und zahlt dafür dem Verkäufer eine Prämie. Steigt der Referenzzinssatz auf 8 %, muss der Verkäufer des Caps dem Unternehmen die Differenz von 8 % - 3 % = 5 % = 500.000 € ausgleichen.

Das Unternehmen zahlt zwar 8 % Zinsen = 800.000 € an die Bank, erhält aber von dem Cap-Verkäufer 500.000 € als Ausgleich. Faktisch zahlt das Unternehmen also 300.000 € (und die Prämie), der Zinssatz ist nach oben auf 3 % begrenzt.