Dokumentenakkreditiv

Dokumentenakkreditiv Definition

Dokumentenakkreditive dienen der Finanzierung, Zahlungsabwicklung und Sicherung von Ausfuhren.

Akkreditive sichern sowohl den Exporteur ab (dass er die Zahlung für seine Lieferung erhält), als auch den Kunden im Ausland (dass er nicht unter Umständen Vorauskasse leistet und die Lieferung nicht bzw. nicht ordnungsgemäß erhält).

Alternative Begriffe: letter of credit.

Beispiel: Dokumentenakkreditiv

Die Müller GmbH als Exporteur schließt zum 1. Januar 2011 einen Kaufvertrag über die Lieferung einer Maschine im Wert von 1 Mio. Euro mit der Smith Ltd., Australien. Der Kaufvertrag enthält eine Akkreditivklausel. Danach hat der Exporteur (die Müller GmbH) als Nachweis über die erfolgte Lieferung der Maschine folgende Dokumente vorzulegen: Rechnung, Lieferschein, Packliste und Versicherungspolice.

Der Importeur (die Smith Ltd.) beantragt bei seiner Bank (Akkreditivbank) die sogenannte Eröffnung eines Akkreditivs. Durch das Akkreditiv verpflichtet sich die Bank, bei Vorliegen vereinbarter Bedingungen (hier: die Vorlage der o.g. Dokumente als Nachweis einer korrekten Lieferung), den Rechnungsbetrag an den Exporteur, d.h. die Müller GmbH, zu leisten. Die Akkreditivbank teilt die Eröffnung des Akkreditivs der Hausbank der Müller GmbH (Avisbank) mit. Diese wiederum informiert die Müller GmbH darüber mittels einer Kopie des Akkreditivs.

Erfolgt nunmehr seitens der Müller GmbH der Versand der Ware an die Smith Ltd., übermittelt die Müller GmbH die als Nachweis geforderten Dokumente an ihre Bank, die Avisbank. Diese prüft die Dokumente, anschließend erfolgt die Auszahlung des Rechnungsbetrags in Höhe von 1 Mio. Euro.

Kosten eines Dokumentenakkreditivs

Als Kosten fallen im Zusammenhang mit dem Akkreditiv eine Akkreditivprovision der Akkreditivbank an, die in der Regel der das Akkreditiv eröffnende Importeur zu tragen hat.