Einfuhrumsatzsteuer

Einfuhrumsatzsteuer Definition

Werden Waren aus einem Drittlandsgebiet (z.B. USA, Brasilien oder Schweiz — Einfuhren aus der Europäischen Gemeinschaft hingegen werden als innergemeinschaftlicher Erwerb besteuert) nach Deutschland importiert, unterliegt dies gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG der Einfuhrumsatzsteuer.

Sie wird im Gegensatz zur normalen Umsatzsteuer durch den Zoll bei der Einfuhr erhoben, und zwar unabhängig davon, ob die Waren durch einen Unternehmer oder durch eine Privatperson importiert werden.

Einfuhrumsatzsteuer Beispiel

Ein in München ansässiger Fahrradhändler bezieht ein Fahrrad aus der Schweiz. Die Ausfuhr aus der Schweiz ist umsatzsteuerbefreit, es fällt also nicht der Schweizer Mehrwertsteuersatz an. Dafür wird in Deutschland die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % erhoben (sog. Bestimmungslandprinzip).

Der importierende Unternehmer kann für die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer den Vorsteuerabzug vornehmen (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG).