Externe Effekte
Externe Effekte Definition
Externe Effekte sind ein Fall von Marktversagen.
Negative externe Effekte
Ist die Rede von externen Effekten, sind meist negative externe Effekte (externe Kosten) gemeint: hier werden Kosten bzw. für andere entstehende Nachteile durch die Produktion oder den Konsum nicht oder zumindest nicht vollständig z.B. durch Preise, Gebühren o.ä. ausgeglichen und damit auch nicht ins ökonomische Kalkül einbezogen.
Der Produzent oder Konsument muss für die von ihm verursachten negativen externen Effekte nicht zahlen, ein entsprechender Markt existiert oder funktioniert nicht, für den Verursacher ist deshalb kein Anreiz dar, die schädliche Produktion oder den schädlichen Konsum einzuschränken; das führt aus Gesamtsicht zu einem ineffizienten Verhalten und betrifft z.B. eine für den Verursacher "kostenlose" Umweltverschmutzung.
Beispiel
An einem Fluss, wo viel gebadet wird, betreibt ein Unternehmer einen Kiosk mit Eis, Getränken etc.
An dem Fluss lässt sich ein Chemieunternehmen nieder und leitet seine Abwässer in den Fluss; die Badegäste – und damit das Geschäft für den Kiosk – werden weniger.
Solange das Abwasser-in-den-Fluss-leiten nichts kostet, hat das Chemieunternehmen keinen Anreiz, Filteranlagen einzubauen, das Abwasser sauber entsorgen zu lassen o.ä. – es besteht ein negativer externer Effekt für den Kiosk, der Markt hat versagt, da es keinen Preis für das Abwasser gibt.
Positive externe Effekte
Seltener sind positive externe Effekte, Beispiel: der Mieter im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses "spendiert" eine teure Sicherheitstür für das Mietshaus, er trägt die Kosten alleine, aber alle anderen Mieter profitieren auch von der erhöhten Sicherheit. Das "positiv" bedeutet in dem Fall nicht zwingend, dass es sich um einen guten bzw. begrüßungswerten Effekt handelt (gerechter wäre es wohl, wenn alle Mieter die Sicherheitstür zusammen bezahlen würden).
Internalisierung externer Effekte
Externe Effekte müssen nicht hingenommen werden, sondern können durch unterschiedliche Maßnahmen "internalisiert" werden, so dass der Verursacher die externen Kosten tragen und sie in sein Kalkül einbeziehen muss (z.B. durch eine Pigou-Steuer).
Alternative Begriffe: Externalitäten.