Öffentliche Güter

Öffentliche Güter Definition

Sogenannte reine öffentliche Güter werden in der VWL über 2 Eigenschaften definiert:

  • Keine Konsumrivalität: Der Nutzen des öffentlichen Guts für einen Haushalt / Konsumenten wird nicht dadurch beeinflusst bzw. gemindert, dass andere das öffentliche Gut auch nutzen; letztlich konsumieren auch alle dieselbe einheitliche Menge auf demselben Qualitätsniveau;
  • Keine Ausschließbarkeit: Andere können nicht (zumindest nicht so einfach, zum Beispiel aus technischen Gründen oder weil es zu aufwändig / teuer ist) oder sollen nicht (aus gesellschaftspolitischen Gründen) von der Nutzung des öffentlichen Guts ausgeschlossen werden.

Ein Beispiel für öffentliche Güter ist die Verteidigung: alle Bürger eines Landes profitieren davon in gleichem Maße, niemand kann davon ausgeschlossen werden.

Das gilt auch für Deiche: alle Anwohner profitieren davon, niemand kann davon ausgeschlossen werden (man kann keine Lücke im Deich lassen …).

In einer nach den beiden genannten Kriterien Konsumrivalität und Ausschließbarkeit aufgespannten Matrix sind reine öffentliche Güter hier im rechten, unteren Quadranten:


Übersicht und Einordnung reiner öffentlicher Güter

Übersicht und Einordnung reiner öffentlicher Güter

Alternative Begriffe: Kollektivgüter.

Trittbrettfahrerproblem

Durch die fehlende Ausschlussmöglichkeit können keine Preise für die reinen öffentlichen Güter verlangt werden (Warum sollte man einem Unternehmen für etwas bezahlen, das einem niemand wegnehmen kann?). Es liegt eine Form des Marktversagens vor.

Man spricht hier auch vom Trittbrettfahrerproblem (Free-Rider-Problem): für den einzelnen ist es vorteilhaft, an einer Maßnahme nicht teilzunehmen bzw. nicht dafür zu zahlen, da er als "Trittbrettfahrer" umsonst davon profitieren kann, wenn andere es bezahlen.

Nur der Staat kann dieses Problem durch gesetzliche Regelungen (zum Beispiel über Zwangsabgaben) umgehen. Öffentliche Güter können vom Staat selbst bereitgestellt werden oder von Unternehmen im Auftrag des Staates.

Auch die Straßen, Parks, Fahrradwege, Skateparks und Schulen in einer Stadt sind öffentliche Güter. Hier kann allerdings der Nutzen für den einzelnen durch die Mit-Nutzung durch andere gemindert werden, wenn es "zu voll wird" (Stau, Überfüllung, Gedränge). Und man entscheidet selbst, in welchem Umfang man sie nutzt (abgesehen von der Schulpflicht).

Gegenstück: Private Güter

Das Gegenstück zu öffentlichen Gütern sind private Güter, bei denen eine Rivalität besteht (eine Schokolade kann nur einmal gegessen werden) und auch eine Ausschließbarkeit (durch Eigentumsrechte: „Meine Schokolade.“).

An den obigen Beispielen sieht man, dass es nur wenige öffentliche Güter gibt, die meisten Güter sind private Güter. Das Volumen bzw. der Wert der öffentlichen Güter ist aber durchaus bedeutsam.

Fazit

Öffentliche Güter sind Güter mit 2 Eigenschaften, die gegenläufig zu normalen, privaten Gütern sind: Keine Konsumrivalität und keine Ausschließbarkeit.

Sie stellen aufgrund des Trittbrettfahrerproblems eine Form des Marktversagens dar: Der Markt kann das Problem nicht lösen, deshalb muss es – auch in einer (freien) Marktwirtschaft – der Staat regeln.