Garantie
Definition
Eine Garantie ist eine Form einer Kreditsicherheit, genauer: eine Personalsicherheit (bei der noch jemand anderes als der Schuldner für die Schuld haftet).
Der Garantiegeber tritt für einen bestimmten Erfolg ein, zum Beispiel die Rückzahlung eines Kredits.
Merkmale
Im Gegensatz zur Bürgschaft ist die Garantie nicht gesetzlich geregelt, sondern wird nach § 311 Abs. 1 BGB als Schuldverhältnis vertraglich zwischen den Beteiligten begründet.
Die Garantie ist eine nicht-akzessorische Sicherheit, das heißt, sie ist nicht von der Höhe oder dem Bestehen der zugrunde liegenden Schuld abhängig.
Beispiel
Das finanzstarke Mutterunternehmen (Garant) eines Konzerns gibt eine Garantie für ein seitens einer Bank (Gläubiger) an ein Tochterunternehmen (Schuldner) ausgereichtes Darlehen in Höhe von 10 Mio. Euro ab.
Das Mutterunternehmen haftet für die Bedienung des Kredits.
Kann das Tochterunternehmen fällige Kreditraten nicht begleichen, kann sich die Bank in der Regel direkt an das Mutterunternehmen wenden und von dieser die Begleichung verlangen.