Patronatserklärung

Patronatserklärung Definition

Eine Patronatserklärung wird häufig vom Mutterunternehmen eines Konzerns ("Patron") für Tochtergesellschaften abgegeben.

Der Zweck liegt darin, den Tochtergesellschaften eine Finanzierung zu ermöglichen bzw. zu erleichtern.

Je nach Ausgestaltung unterscheidet man die harte Patronatserklärung und die weiche Patronatserklärung.

Harte Patronatserklärung

Im Rahmen einer sogenannten harten Patronatserklärung verpflichtet sich die Konzernmutter, das Tochterunternehmen finanziell so auszustatten, dass dieses in der Lage ist, z.B. einen Bankkredit fristgerecht zu bedienen.

D.h., wäre die Tochtergesellschaft aus eigener Kraft nicht in der Lage, eine Kreditrate zu leisten, müsste das Mutterunternehmen ihr entsprechende Liquidität (z.B. als Gesellschafterdarlehen) zukommen lassen.

Beispiel: Formulierung einer Patronatserklärung

Die Konzernmutter gibt für ihre 100 %-ige Tochtergesellschaft eine Patronatserklärung ab:

Die Mutter AG sorgt für die Dauer der Beteiligung an der Tochter GmbH dafür, dass die Tochter GmbH ihre Verbindlichkeiten erfüllen kann.

Wenn zum Bilanzstichtag die Inanspruchnahme aus einer harten Patronatserklärung droht oder als wahrscheinlich eingeschätzt wird (z.B. weil das Tochterunternehmen seine Kreditraten nicht leisten kann, das Mutterunternehmen einspringen muss und mit einer Rückzahlung des Geldes nicht zu rechnen ist), führt dies u.U. zu einer Rückstellung beim Patronatsgeber.

Solange die Inanspruchnahme unwahrscheinlich ist, ist die harte Patronatserklärung als Eventualverbindlichkeit / Haftungsverhältnis im Anhang anzugeben, sofern es sich um einen Gewährleistungsvertrag im Sinne des § 251 HGB handelt (bei der Angabe zu beachten: § 268 Abs. 7 und § 285 Nr. 27 HGB).

Weiche Patronatserklärung

Bei einer weichen Patronatserklärung besteht keine direkte Verpflichtung, das Tochterunternehmen mit entsprechenden finanziellen Mitteln auszustatten.

Vielmehr handelt es sich um eine "Erklärung guten Willens" z.B. dahingehend, dass das Tochterunternehmen weiter im Konzernverbund bleiben soll, dass eine hohe Bonität zu den Finanzierungsgrundsätzen des Konzerns gehört oder dass z.B. das Mutterunternehmen die kreditgewährende Bank rechtzeitig informiert, wenn sich die finanzielle Lage des Tochterunternehmens verschlechtert.