Kreditsicherheiten

Kreditsicherheiten Definition

Im Rahmen der Finanzierung sind oftmals Sicherheiten zugunsten der Kapitalgeber – z.B. zugunsten der Kredit gewährenden Bank – zu stellen.

Es kann sich dabei um persönliche Sicherheiten wie z.B. Bürgschaften oder um sachbezogene Sicherheiten wie z.B. Grundschuld oder Hypothek handeln.

Man unterscheidet Sicherheiten zudem danach, ob sie akzessorisch sind (diese hängen von der Forderung ab; besteht keine Forderung mehr (z.B. wegen vollständiger Tilgung), fällt auch die Sicherheit weg. Beispiele: Bürgschaft, Hypothek) oder fiduziarisch (die Sicherheit hängt nicht von der Forderung ab, Beispiele: Grundschuld, Sicherungsübereignung; auch als abstrakte Sicherheiten bezeichnet).

Die Möglichkeiten der Kreditsicherung hängen davon ab, über welche Vermögenswerte (Immobilien, Maschinen, Forderungen etc.) bzw. über welche Beziehungen (z.B. Konzernmutter oder Kooperationspartner als mögliche Bürgen) das Unternehmen verfügt.

Alternative Begriffe: Banksicherheiten, Besicherung, Kreditsicherung.

Kategorien von Kreditsicherheiten

Persönliche bzw. personenbezogene Sicherheiten

Bei den personenbezogenen Sicherheiten haftet neben dem Schuldner (z.B. Kreditnehmer) ein Dritter (z.B. Bürge).

Zu den Personalsicherheiten gehören u.a.

Sachsicherheiten (dingliche Sicherung)

Werden sachbezogene Sicherheiten gewährt, stellt der Schuldner (z.B. Kreditnehmer) dem Gläubiger (z.B. Bank) Sachwerte als Sicherheit zur Verfügung, die dann ggf. verwertet werden können.

Die Sachwerte umfassen Immobilien, bewegliche Wirtschaftsgüter (z.B. Maschinen und PKW) sowie Forderungen (z.B. Kundenforderungen) und andere Rechte.

Die Sachsicherheiten werden auch als dingliche Sicherheiten oder Realsicherheiten bezeichnet.

Zu den dinglichen Sicherheiten gehören u.a.