Gesellschafterdarlehen

Gesellschafterdarlehen Definition

Ein Gesellschafterdarlehen ist ein Darlehen, das beispielsweise einer GmbH von Seiten eines oder mehrerer seiner Gesellschafter gewährt wird.

Der entsprechende Gesellschafter hat dann sowohl Eigenkapital (seine Geschäftsanteile) als auch Fremdkapital (das Darlehen) gegeben. Er erhält zum einen Gewinnanteile, zum anderen Zinsen.

Gründe für Gesellschafterdarlehen

Dafür, dass einzelne Gesellschafter Fremdkapital statt Eigenkapital geben, kann es mehrere Gründe geben:

Während Eigenkapital in der Regel sehr langfristig als Finanzierung bereitgestellt wird, können Darlehen auch kurzfristig für wenige Jahre gewährt werden, etwa für eine bestimmte Investition; zudem mindert der Zinsaufwand (in normaler Höhe) den Gewinn und damit die Steuerlast des Unternehmens (der Gesellschafter hingegen muss die Zinserträge versteuern).

Zudem würden sich durch Eigenkapitalzuführungen einzelner Gesellschafter die Mehrheitsverhältnisse in Bezug auf Kapital und Stimmrecht ändern (was oft nicht erwünscht ist).

Außerdem sind Kapitalerhöhungen rechtlich aufwändiger (Gesellschafterversammlung, Eintragung in das Handelsregister), Darlehen können einfach per Vertrag geschlossen werden.

Gesonderter Ausweis

§ 42 Abs. 3 GmbHG verlangt unter anderem, Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und damit auch das Gesellschafterdarlehen)

  • gesondert, das heißt als eigener Bilanzposten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern innerhalb der Verbindlichkeiten auszuweisen oder
  • als Vermerk in der Bilanz auszuweisen (etwa als Davon-Vermerk bei den sonstigen Verbindlichkeiten) oder
  • im Anhang anzugeben.

Auch Personengesellschaften im Sinne des § 264a HGB ohne eine vollhaftende natürliche Person im Hintergrund (vor allem GmbH & Co. KG) müssen nach § 264c Abs. 1 HGB Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten – und damit auch ein Gesellschafterdarlehen – gesondert oder im Anhang angeben.