Gesellschafterdarlehen
Gesellschafterdarlehen Definition
Ein Gesellschafterdarlehen ist ein Darlehen, das z.B. einer GmbH von Seiten eines oder mehrerer seiner Gesellschafter gewährt wird.
Der entsprechende Gesellschafter hat dann sowohl Eigenkapital (seine Geschäftsanteile) als auch Fremdkapital (das Darlehen) gegeben. Er erhält zum einen Gewinnanteile, zum anderen Zinsen.
§ 42 Abs. 3 GmbHG verlangt u.a., Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (d.h., auch das Gesellschafterdarlehen)
- gesondert, d.h. als eigener Bilanzposten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern innerhalb der Verbindlichkeiten auszuweisen oder
- als Vermerk in der Bilanz auszuweisen (z.B. als Davon-Vermerk bei den sonstigen Verbindlichkeiten) oder
- im Anhang anzugeben.
Auch Personengesellschaften im Sinne des § 264a HGB ohne eine vollhaftende natürliche Person im Hintergrund (v.a. GmbH & Co. KG) müssen nach § 264c Abs. 1 HGB Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten – und damit auch ein Gesellschafterdarlehen – gesondert oder im Anhang angeben.