Gewinnbeteiligung
Gewinnbeteiligung Definition
Manche Unternehmen bieten eine Gewinnbeteiligung als ergänzendes variables Arbeitsentgelt neben dem festen Gehalt an.
Für das Unternehmen hat das den Vorteil, dass die Lohn- und Gehaltszahlungen zum Teil davon abhängen, ob das Unternehmen im Geschäftsjahr erfolgreich war; in schlechten Jahren ohne oder mit nur kleinem Gewinn werden die Personalkosten entlastet.
Die Gewinnbeteiligung kann verteilt werden
- pauschal nach Köpfen (jeder bekommt denselben Betrag) oder
- individuell, z.B. nach
- jährlichem Bruttoeinkommen (ein höheres Gehalt führt zu höherer Gewinnbeteiligung),
- Arbeitszeit (weniger bei Teilzeit),
- Jahre der Betriebszugehörigkeit oder
- nach einer Mischung mehrerer Kriterien (z.B. 40 % nach Gehalt und jeweils 30 % nach Köpfen und Betriebszugehörigkeit).
Neben der Gewinnbeteiligung gibt es noch andere Formen der Erfolgsbeteiligung, v.a. eine Kapitalbeteiligung (z.B. Aktien des Unternehmens).
Alternative Begriffe: Erfolgsbeteiligung, Mitarbeiterbeteiligung.