Gewinnbeteiligung
Gewinnbeteiligung Definition
Manche Unternehmen bieten eine Gewinnbeteiligung als ergänzendes variables Arbeitsentgelt neben dem festen Gehalt an.
Macht ein Unternehmen 100 Mio. € Gewinn, könnte es z. B. 10 % davon, also 10 Mio. € als Topf für eine Gewinnbeteiligung der Arbeitnehmer vorsehen.
Basis: Gewinn – nicht individuelle Leistung
Die Basis für die Beteiligung ist der Gewinn des gesamten Unternehmens, nicht die individuelle Leistung des Einzelnen (diese kann anders vergütet werden: durch Boni, Tantiemen o. ä.).
Vorteil
Für das Unternehmen hat eine Gewinnbeteiligung als Vergütung den Vorteil, dass die Lohn- und Gehaltszahlungen zum Teil davon abhängen, ob das Unternehmen im Geschäftsjahr erfolgreich war; in schlechten Jahren ohne oder mit nur kleinem Gewinn werden die Personalkosten entlastet.
Gestaltung der Gewinnbeteiligung
Die Gewinnbeteiligung kann verteilt werden
- pauschal nach Köpfen (jeder bekommt denselben Betrag) oder
- individuell, z. B. nach
- jährlichem Bruttoeinkommen (ein höheres Gehalt führt zu höherer Gewinnbeteiligung),
- Arbeitszeit (weniger bei Teilzeit),
- Jahre der Betriebszugehörigkeit oder
- nach einer Mischung mehrerer Kriterien (z. B. 40 % nach Gehalt und jeweils 30 % nach Köpfen und Betriebszugehörigkeit).
Alternative: Kapitalbeteiligung
Neben der Gewinnbeteiligung gibt es noch andere Formen der Erfolgsbeteiligung, v. a. eine Kapitalbeteiligung (z. B. Aktien des Unternehmens).
Alternative Begriffe: Erfolgsbeteiligung, Mitarbeiterbeteiligung.