Kameralistik

Kameralistik Definition

Die (einfache) Kameralistik bzw. kameralistische Buchführung ist als Buchführungssystem die Ausnahme; lediglich Staat und Kirchen verwenden sie noch teilweise.

Viel gängiger hingegen sind die kaufmännische doppelte Buchführung / Doppik (Standard für Unternehmen) und die einfache Buchführung (für Kleingewerbetreibende und Freiberufler).

Grundlage: Einnahmen und Ausgaben

Die Kameralistik basiert auf Einnahmen und Ausgaben, also auf Veränderungen des Geldvermögens.

Das heißt: sie beruht nicht wie die handelsrechtliche doppelte Buchführung auf Erträgen und Aufwendungen (Werterhöhungen und -minderungen des Nettovermögens, Beispiel: Abschreibungen) und nicht wie unternehmerische Kostenrechnungen auf Leistungen und Kosten (Beiträge zum Betriebsergebnis und Werteverbräuche, Beispiel: Materialverbrauch).

Zweck: Planung der Geldflüsse und Kontrolle der Budgeteinhaltung (Haushaltsplan)

Die Einnahmen und Ausgaben können in einem Haushaltsplan erfasst und budgetiert werden, mit anschließender Kontrolle der Budgeteinhaltung als Hauptziel.

Es geht also nicht darum, einen wirtschaftlichen Erfolg (Gewinn) zu ermitteln, sondern Einnahmen und Ausgaben im Griff zu haben.

Kameralistik vs. Doppik

Beispiel: Kameralistik vs. Doppik

Verkauft eine Kommune ein Grundstück für eine Mio. €, ist das in dieser Höhe eine Einnahme und fliesst in die kameralistische Buchführung positiv als Einnahme bzw. Einzahlung ein.

Bei einer doppelten Buchführung hingegen wäre das Grundstück bilanziert gewesen, es wäre somit Anlagevermögen gegen Geld getauscht worden. Wäre das Grundstück zum Beispiel mit 750.000 € bilanziert gewesen, wäre der positive Beitrag (Ertrag) aus dem Verkauf nicht 1 Mio. €, sondern nur 250.000 € (1 Mio. € kommen auf das Bankkonto, das Grundstück mit 750.000 € verschwindet aus der Bilanz).

Nachteile / Eignung

In der Kameralistik werden Vermögen und Schulden nicht vollständig erfasst – der Überblick über die wirtschaftliche Lage fehlt; deshalb wäre die Kameralistik für (heutige) Unternehmen völlig ungeeignet (und ist durch das HGB auch nicht zulässig).