Definition
Die Doppelte Buchführung bezeichnet das System, mit dem Buchführungspflichtige ihre Geschäftsvorfälle erfassen müssen.
Beispiel
Ein Einzelunternehmen, das mit 100.000 € Startkapital gegründet wurde, erwirbt einen Firmen-PKW für netto 25.000 € (die Umsatzsteuer wird hier im Beispiel vernachlässigt).
In einer einfachen Buchführung würden die 25.000 € als Ausgabe erfasst — und das war's.
In der doppelten Buchführung hingegen wird der Vorgang zweifach berücksichtigt:
- als Minderung des Geldbestandes um 25.000 € sowie
- als Erhöhung des Bestandes an Anlagevermögen (hier: PKW) um 25.000 €.
Damit lässt sich jederzeit das Vermögen bzw. Nettovermögen des Unternehmens ersehen: es setzt sich in dem Fall aus 75.000 € Geldvermögen und 25.000 € Sachvermögen zusammen.
Die Buchführung erfasst und dokumentiert Transaktionen eines Unternehmens (Einkäufe, Verkäufe, Gehaltszahlungen, Mieten, Kapitaleinlagen, Darlehen etc.).
Üblicherweise wird die Buchführung mit einem Buchführungsprogramm vorgenommen, auch wenn die Bücher natürlich auch noch handschriftlich auf Papier geführt werden dürfen.
Das "offizielle Ergebnis" der Buchführung mit ihren oft tausenden oder gar Millionen Buchungen ist dann der Jahresabschluss, bestehend aus zumindest Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zum Abschlussstichtag (meist der 31. Dezember).
Alternative Begriffe: Doppelte Buchhaltung, Doppik, doppische Buchführung, kaufmännische Buchführung.
Selbsttest: Doppelte Buchführung
Aufgabe: Buchung in der doppelten Buchführung
Ein Einzelunternehmen wurde mit 150.000 € Eigenkapital gegründet (vollständig auf dem Bankkonto). Anschließend wird ein Firmenwagen für 24.000 € per Banküberweisung erworben.
(a) Welche zwei Positionen ändern sich in der Bilanz und um welchen Betrag?
(b) Wie verändert sich die Bilanzsumme durch den Kauf?
a) Bilanzveränderungen:
| Position | Vorher | Veränderung | Nachher |
|---|---|---|---|
| Bankguthaben (Umlaufvermögen) | 150.000 € | −24.000 € | 126.000 € |
| Fahrzeuge (Anlagevermögen) | 0 € | +24.000 € | 24.000 € |
| Eigenkapital (Passiva) | 150.000 € | 0 € | 150.000 € |
b) Bilanzsumme: Die Bilanzsumme bleibt bei 150.000 € — ein Vermögenswert (Geld) wird durch einen anderen (Fahrzeug) ersetzt (Aktivtausch). Eigenkapital und Bilanzsumme bleiben unverändert.