Konsortium

Konsortium Definition

In einem Konsortium arbeiten mehrere Unternehmen, die rechtlich und wirtschaftlich selbständig sind, temporär auf Basis eines Konsortialvertrags für ein bestimmtes Projekt zusammen.

Eines der Unternehmen ist in der Regel der Konsortialführer und organisiert, leitet und verwaltet das Konsortium.

Die Zusammenarbeit erfolgt zum Beispiel

  • für den Bau eines großen Infrastrukturprojekts (Flughafenbau) oder
  • bei einem milliardenschweren Kredit, den ein aus mehreren Kreditinstituten bestehendes Bankenkonsortium an einen Konzern vergibt.

Wenn das Projekt erledigt ist, löst sich das Konsortium wieder auf.

Gründe für Konsortien

Konsortien werden unter anderem gebildet,

  • damit nicht das ganze Risiko auf einem Unternehmen lastet, sondern auf mehrere Schultern verteilt ist,
  • um die Kapazitäten mehrerer Unternehmen zu bündeln,
  • um deren unterschiedliches Know-How zu nutzen.

Beispiel

Beispiel: Bankenkonsortium

Ein Online-Händler in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft möchte an die Börse gehen.

Es sollen Aktien im Wert von 20 Mrd. € platziert / verkauft werden.

Aufgrund dieses hohen Volumens führt den Börsengang nicht eine Bank alleine durch, sondern mehreren Banken übernehmen diese Aufgabe in Abstimmung mit dem Unternehmen gemeinsam.

Die A-Bank, die B-Bank und die C-Bank schließen eine Konsortialvertrag darüber, Konsortialführer wird die A-Bank; diese übernimmt ein Volumen von 10 Mrd. € und leitet das Konsortium, die beiden anderen Banken übernehmen jeweils ein Volumen von 5 Mrd. €.

Die Banken bündeln ihre Kräfte (an dem Projekt sind Hunderte Mitarbeiter beteiligt, zudem haben die Banken unterschiedliche Kundengruppen, die sie ansprechen können), teilen sich das Risiko (dass der Börsengang kein Erfolg wird bzw. nicht alle Aktien platziert werden können) – und die Provisionen.

Nach dem Börsengang löst sich das Konsortium wieder auf.