Definition
Die Kostenstellenrechnung ist die zweite bzw. mittlere Stufe der 3 Stufen der Kostenrechnung (1. Kostenartenrechnung – 2. Kostenstellenrechnung – 3. Kostenträgerrechnung).
Sie zielt auf den Ort der Kostenentstehung und den „Verantwortlichen“ und stellt die Frage: „Wo fallen die Kosten in welcher Höhe an?“.
Dazu unterteilt sie das Unternehmen in Kostenbereiche (zum Beispiel Vertrieb) und weiter in Kostenstellen (zum Beispiel Vertrieb Inland Nord, Vertrieb Inland Süd, Vertrieb übriges Europa).
Lernziele
Nach diesem Kapitel verstehen Sie …
- die Kostenstellenrechnung als zweite Stufe der Kostenrechnung einordnen und ihre Kernfrage benennen
- Kostenstellen definieren und Hauptkostenstellen von Hilfskostenstellen abgrenzen
- Aufbau und Funktion des Betriebsabrechnungsbogens (BAB) erklären und Gemeinkosten darüber verteilen
- die innerbetriebliche Leistungsverrechnung erläutern und Stufenleiter-, Gleichungs- und Gutschrift-Lastschrift-Verfahren voneinander abgrenzen
- den Zusammenhang zwischen Kostenstellenrechnung, Gemeinkostenzuschlagssätzen und der Kostenträgerkalkulation erklären
Kostenstellenrechnung im Überblick
Grundbegriffe
Kostenstellen als Orte der Kostenentstehung: Definition, Abgrenzung und die Unterscheidung in Haupt- und Hilfskostenstellen.
Betriebsabrechnungsbogen (BAB)
Das zentrale Instrument der Kostenstellenrechnung – Gemeinkosten werden über den BAB auf die Kostenstellen verteilt und Gemeinkostenzuschlagssätze ermittelt.
Innerbetriebliche Leistungsverrechnung
Wenn Hilfskostenstellen Leistungen für andere Kostenstellen erbringen: Methoden zur verursachungsgerechten Verrechnung dieser Kosten.