Stufen der Kostenrechnung
Stufen der Kostenrechnung
Die Durchführung der Kosten- und Leistungsrechnung umfasst – im Rahmen der Vollkostenrechnung – 3 Stufen: die Kostenartenrechnung, die Kostenstellenrechnung und die Kostenträgerrechnung.
Übersicht
Die 3 Stufen der Kostenrechnung stellen sich in der Übersicht wie folgt dar:
Kostenartenrechnung | Die Kostenartenrechnung ermittelt, welche Arten von Kosten (zum Beispiel Materialkosten, Personalkosten) angefallen sind. Dazu erfasst sie die Kosten, gliedert und ordnet sie systematisch. |
Kostenstellenrechnung | Die Kostenstellenrechnung verteilt die Kostenarten auf die einzelnen Kostenbereiche (zum Beispiel "Vertrieb") bzw. Kostenstellen (zum Beispiel "Vertrieb Inland"). |
Kostenträgerrechnung | Die Kostenträgerrechnung rechnet die Kosten den einzelnen Kostenträgern (vor allem den Produkten) zu und dient der Kalkulation. |
Es werden also 3 Fragen adressiert:
- Welche Kosten sind angefallen? (Kostenarten)
- Wo sind sie angefallen? (Kostenstellen)
- Für was sind sie angefallen? (Kostenträger)
Diese Einteilung in 3 Teilgebiete dient vor allem auch dem Erlernen der Kostenrechnung.
Hinter jedem der Teilgebiete stehen viele Begriffe, Definitionen und Methoden.
Beispiel
Die 3 Stufen der Kostenrechnung kann man sich so vorstellen:
In einer Bäckerei fallen Kosten an für Mehl, Salz, Zucker, Miete, Strom, Löhne und Gehälter, Abschreibungen auf Backöfen und Ladenausstattung und vieles mehr.
- erfasst zum einen die Kosten (zum Beispiel die Rechnungen für das gelieferte Mehl, die monatlich abgebuchte Miete, die Löhne und Gehälter; die Daten kommen vor allem aus der Buchführung) und
- untergliedert sie zum anderen vor allem danach, ob es sich um einem Kostenträger / Produkt direkt zurechenbare Kosten handelt (zum Beispiel 500 Gramm Mehl für ein Brot, sogenannte Einzelkosten) oder um nicht direkt zurechenbare Kosten wie beispielsweise die Miete (sogenannte Gemeinkosten; die Miete kann nicht direkt mit dem Brot in Verbindung gebracht werden) handelt.
Die Kostenstellenrechnung verteilt dann die nicht direkt zurechenbaren Kosten wie die Miete auf die einzelnen Kostenstellen (das könnten zum Beispiel die zwei Abteilungen "Herstellung / Backen" und "Verkauf" sein; dann könnte man die Miete etwa nach den Quadratmetern zu 70 % auf "Herstellung / Backen" und zu 30 % auf "Verkauf" verteilen).
In einem letzten Schritt müssen dann noch in der Kostenträgerrechnung die auf den Kostenstellen gesammelten Gemeinkosten auf die Kostenträger / Produkte umgelegt werden.
Das heißt, die auf die Kostenstelle "Herstellung / Backen" verrechnete Miete muss auf die dort hergestellten Brote, Semmeln, Brezeln etc. umgelegt werden (in der Regel über prozentuale Zuschlagssätze auf die Einzelkosten).
In Wirklichkeit ist das komplexer; wenn das System aber eingerichtet ist, erfolgen die Schritte im Wesentlichen automatisiert in der EDV und der Unternehmer (Bäcker) erhält monatliche Auswertungen über seine Produkt- und Abteilungskosten.
Insofern laufen die drei Stufen der Kostenrechnung in der EDV nicht alle nacheinander ab, sondern teilweise simultan: eine Kostenart wird in der EDV erfasst, nach den hinterlegten Schlüsseln (wie zum Beispiel Quadratmeter) auf Kostenstellen verteilt und am Schluss werden die dort gesammelten Kosten auf Kostenträger verrechnet.