Marktwirtschaft

Marktwirtschaft Definition

Als Marktwirtschaft bezeichnet man eine Wirtschaftsordnung bzw. Volkswirtschaft, die basiert

  • auf dem Prinzip von Angebot und Nachfrage, wodurch sich auf den verschiedenen Märkten (für Produkte, Arbeit, Kapital, Immobilien etc.) ein Gleichgewichtspreis bildet,
  • auf dezentralen, eigenständigen Entscheidungen der Unternehmen und Konsumenten.

Das Gegenstück zur Marktwirtschaft wäre eine Planwirtschaft bzw. Zentralverwaltungswirtschaft.

Stehen die Freiheit und die Eigentumsrechte der Marktteilnehmer an oberster Stelle und greift der Staat überhaupt nicht in das Marktgeschehen ein, spricht man von freier Marktwirtschaft. Das würde im Extremfall z.B. bedeuten, dass Unternehmer mit Arbeitnehmern beliebige Verträge schließen könnten, d.h. ohne Urlaubsanspruch, ohne Kündigungsfristen, ohne einen Mindestlohn etc.

Zudem regelt der freie Markt auch abgesehen von sozialen Belangen nicht alles effizient, teilweise kommt es zu Marktversagen.

In Deutschland gibt es die sog. soziale Marktwirtschaft; der Staat greift beschränkt in die Märkte und die Rechte der Marktteilnehmer ein, z.B. durch Schaffung gesetzlicher Mindeststandards zum Schutze der Arbeitnehmer, aber auch der Konsumenten (Mieter, Käufer etc.). Weitere Elemente der sozialen Marktwirtschaft sind

  • das Kartellrecht, das Marktbeherrschung, Kartellbildung und Monopolisierung verhindern soll,
  • die Wirtschaftspolitik, die bestimmte volkswirtschaftlich bzw. gesellschaftlich gewünschte Ziele (vgl. Magisches Viereck) verfolgt,
  • Subventionen zur Förderung neuer Technologien, der Kultur etc.,
  • Preisdeckelungen wie die Mietpreisbremse oder Vorschrift von Mindestpreisen wie dem Mindestlohn,
  • Tarifpartnerschaft,
  • staatliche Unternehmen, die eine bestimmte Versorgung der Bevölkerung garantieren sollen.

Alternative Begriffe: marktwirtschaftliches System.