Definition
Zur Wirtschaftspolitik gehören:
- Ordnungspolitik (langfristige Rahmensetzung)
- Prozesspolitik (kurzfristige Eingriffe ins Marktgeschehen)
- Strukturpolitik (sektorale und regionale Förderung).
Ausgeübt wird Wirtschaftspolitik vor allem durch Regierungen und das Parlament sowie durch Zentralbanken.
Die 4 zentralen wirtschaftspolitischen Ziele der Bundesrepublik Deutschland sind im Stabilitätsgesetz festgelegt und bilden das sogenannte Magische Viereck (Preisstabilität, hoher Beschäftigungsstand, außenwirtschaftliches Gleichgewicht und angemessenes Wirtschaftswachstum).
Fazit
- Wirtschaftspolitik umfasst alle staatlichen Maßnahmen zur Gestaltung des Wirtschaftsgeschehens — ausgeübt durch Regierungen, Parlamente und Zentralbanken.
- Die drei Hauptbereiche sind Ordnungspolitik (langfristige Rahmensetzung), Prozesspolitik (kurzfristige Eingriffe ins Marktgeschehen) und Strukturpolitik (sektorale und regionale Förderung).
- Die vier zentralen wirtschaftspolitischen Ziele Deutschlands — Preisstabilität, hoher Beschäftigungsstand, außenwirtschaftliches Gleichgewicht und angemessenes Wirtschaftswachstum — sind im Stabilitätsgesetz festgeschrieben und bilden das Magische Viereck.
Selbsttest: Wirtschaftspolitik
Wer betreibt Wirtschaftspolitik?
Was beschreibt das „Magische Viereck"?
Richtig oder falsch?
Die Geldpolitik der Zentralbank ist Teil der Wirtschaftspolitik.
Richtig
Falsch
Richtig
Falsch
Die Prozesspolitik legt die langfristigen Rahmenbedingungen der Wirtschaft fest.
Richtig
Falsch
Richtig
Falsch
Nochmal versuchen