Mindestreservepolitik

Mindestreservepolitik Definition

Die Mindestreservepolitik ist eines der Instrumente der Geldpolitik: die Zentralbank kann Geschäftsbanken verpflichten, eine sog. Mindestreserve bzw. Mindesteinlage auf ihrem Zentralbankkonto für eine bestimmte Zeit zu hinterlegen. Je höher diese geforderte Mindestreserve ist, desto mehr Liquidität wird dem Markt entzogen.

Der durchschnittliche über die sog. Mindestreserveperiode von 6 bis 7 Wochen zu haltende Umfang dieser Mindestreserve ergibt sich aus der Höhe bestimmter sog. reservepflichtiger Kundeneinlagen der jeweiligen Geschäftsbank (aus Sicht der Bank sind das Verbindlichkeiten ggü. den Kunden), kann aber durch die Festlegung des Mindestreservesatzes seitens der Zentralbank derart beeinflusst werden, dass die Nachfrage der Geschäftsbanken nach Zentralbankgeld gesteuert werden kann (deshalb "-politik").

Reservepflichtig sind z.B.

  • täglich fällige Kundeneinlagen,
  • Schuldverschreibungen (bis zu 2 Jahren Laufzeit),
  • Geldmarktpapiere.

Multipliziert man die reservepflichtigen Verbindlichkeiten mit dem durch die Zentralbank vorgegebenen Mindestreservesatz, ergibt sich die Mindestreserve.

Beispiel

Betragen die reservepflichtigen Verbindlichkeiten einer Geschäftsbank 100 Mrd. € und ist der Mindestreservesatz 1 %, beträgt die bei der Zentralbank zu hinterlegende (und von der Zentralbank zu verzinsende) Mindestreserve 1 Mrd. €.

Alternative Begriffe: Mindestreservepflicht.