Rentenschuld

Rentenschuld Definition

Eine Rentenschuld ist ein Grundpfandrecht und eine besondere Form der Grundschuld: aus dem Grundstück ist in regelmäßig wiederkehrenden Terminen eine bestimmte Geldsumme zu zahlen (§ 1199 Abs. 1 BGB).

Die Rentenschuld kann durch eine einmalige Zahlung abgelöst werden; deren Betrag ist im Grundbuch anzugeben (§ 1199 Abs. 2 BGB).

Die Rentenschuld ist analog der Grundschuld nicht akzessorisch, hängt also nicht von der abzusichernden Forderung ab.

Die Haftung des Eigentümers beschränkt sich auf das belastete Grundstück (keine persönliche Haftung).

Beispiel

Beispiel: Rentenschuld

Eine Witwe überträgt ein Mietshaus auf ihre einzige Tochter. Sie vereinbaren, die Immobilie mit einer Rentenschuld zu belasten, aus den Mieteinnahmen sollen monatlich 2.000 € an die Witwe für deren Lebensunterhalt bis zu ihrem Tod gezahlt werden (sogenannte Leibrente).

Die Zahlungen sind durch das Grundstück gesichert. Sollten Zahlungen zum Beispiel wegen fehlender Mieteinnahmen ausbleiben, kann die Witwe auf das Grundpfandrecht an der Immobilie zurückgreifen.

Zugleich wird eine Ablösungssumme von 300.000 € ins Grundbuch eingetragen; mit dieser Einmalzahlung kann die Tochter sich von den monatlichen Zahlungen befreien.