Definition
Eine Rentenschuld ist ein Grundpfandrecht und eine besondere Form der Grundschuld: aus dem Grundstück ist in regelmäßig wiederkehrenden Terminen eine bestimmte Geldsumme zu zahlen (§ 1199 Abs. 1 BGB).
Gesetzliche Regelung
Die Rentenschuld ist in den §§ 1199 bis 1203 BGB geregelt.
Sie kann durch eine einmalige Zahlung abgelöst werden; deren Betrag ist im Grundbuch anzugeben (§ 1199 Abs. 2 BGB).
Die Rentenschuld ist analog der Grundschuld nicht akzessorisch, hängt also nicht von der abzusichernden Forderung ab.
Die Haftung des Eigentümers beschränkt sich auf das belastete Grundstück (keine persönliche Haftung).
Beispiel
Eine Witwe überträgt ein Mietshaus auf ihre einzige Tochter.
Sie vereinbaren, die Immobilie mit einer Rentenschuld zu belasten, aus den Mieteinnahmen sollen monatlich 2.000 € an die Witwe für deren Lebensunterhalt bis zu ihrem Tod gezahlt werden (sogenannte Leibrente).
Die Zahlungen sind durch das Grundstück gesichert. Sollten Zahlungen zum Beispiel wegen fehlender Mieteinnahmen ausbleiben, kann die Witwe auf das Grundpfandrecht an der Immobilie zurückgreifen.
Zugleich wird eine Ablösungssumme von 300.000 € ins Grundbuch eingetragen; mit dieser Einmalzahlung kann die Tochter sich von den monatlichen Zahlungen befreien.
Bedeutung
Die Bedeutung der Rentenschuld als Kreditsicherheit für Unternehmen ist gering, ihr Einsatz selten.
Standard sind die anderen beiden Grundpfandrechte: Grundschuld und Hypothek.
Fazit
Die Rentenschuld ist ein nicht-akzessorisches Grundpfandrecht in Form regelmäßig wiederkehrender Zahlungen aus einem Grundstück. Sie kann durch eine im Grundbuch eingetragene Einmalzahlung abgelöst werden; die Haftung des Eigentümers beschränkt sich auf das belastete Grundstück. Als Kreditsicherheit für Unternehmen ist sie praktisch bedeutungslos — relevant bleiben Grundschuld und Hypothek.
Selbsttest: Rentenschuld
Aufgabe: Rentenschuld beurteilen
Witwe Schneider überträgt ein vermietetes Wohnhaus (Wert: 400.000 €) auf ihren Sohn Klaus. Sie vereinbaren eine Rentenschuld: monatlich 1.500 € (Leibrente), Ablösesumme 200.000 € (ins Grundbuch einzutragen).
- Wie sind die monatlichen Zahlungen von 1.500 € gesichert?
- Klaus möchte die Rentenschuld nach 5 Jahren beenden. Wie ist das möglich?
- Klaus stellt die monatlichen Zahlungen ein. Hat Witwe Schneider persönliche Ansprüche gegen sein übriges Vermögen?
Lösung
1. Sicherung der Zahlungen:
Die monatlichen Zahlungen von 1.500 € sind durch das Grundpfandrecht an der Immobilie gesichert. Bleiben Zahlungen aus, kann Witwe Schneider auf das Grundpfandrecht an dem Haus zurückgreifen.
2. Ablösung nach 5 Jahren:
Klaus kann die Rentenschuld durch Zahlung der Ablösesumme von 200.000 € beenden (§ 1199 Abs. 2 BGB). Dieser Betrag ist im Grundbuch eingetragen und entspricht der im Voraus vereinbarten Einmalzahlung zur Befreiung von den Raten.
3. Persönliche Haftung:
Nein. Die Haftung bei der Rentenschuld beschränkt sich auf das belastete Grundstück — es besteht keine persönliche Haftung. Witwe Schneider kann ausschließlich auf das Grundstück zugreifen, nicht auf das sonstige Vermögen von Klaus.