Pfandrecht
Pfandrecht Definition
Das Pfandrecht ist eine Kreditsicherheit, die – im Gegensatz zu Hypothek und Grundschuld (Grundpfandrechte), die sich auf unbewegliche Sachen, sprich: Immobilien beziehen – für bewegliche Sachen eingeräumt wird.
Das Eigentum der Sache verbleibt bei dem Pfandgeber (dem Kreditnehmer), der Pfandgläubiger (Kreditgeber) hat die Sache jedoch in seinem Besitz.
Neben Gegenständen können auch z. B. Wertpapiere wie Anleihen oder Aktien als Pfand gegeben werden. Das hat gegenüber der Verpfändung von z. B. Maschinen den Vorteil, dass das Unternehmen sie nicht für die Produktion benötigt.
Alternative Begriffe: Pfand, Verpfändung, vertragliches Pfandrecht.
Pfandrecht Beispiel
Beispiel: Pfandrecht an beweglichen Sachen
Herr Meier lässt sich in einer Pfandleihe einen Kredit über 1.000 Euro mit einer 3-monatigen Laufzeit gewähren. Er verpfändet als Kreditsicherheit eine teure Uhr.
Die Uhr bleibt weiterhin in seinem Eigentum, allerdings muss er sie in der Pfandleihe belassen (d. h. die Pfandleihe hat den Besitz der Uhr).
Löst Herr Meier den Kredit nach 3 Monaten ab, erhält er seine Uhr zurück.
Kann Herr Meier den Kredit nicht zurückzahlen, kann die Pfandleihe die Uhr verwerten.
Das Pfandrecht wird nicht nur bei einer Pfandleihe eingesetzt, sondern auch z. B. bei Banken. Bei diesen ist das Pfandrecht aber als Sicherheit eher zweite Wahl: der Wert der Sicherheit (Uhr) muss ermittelt bzw. geschätzt werden, die Gegenstände müssen entsprechend eingelagert und gesichert aufbewahrt werden, ggf. muss der Gegenstand dann verkauft werden – und die Bank ist keine Lagerei und kein Uhrenhändler.
Und wie gesagt: es kommen nur Gegenstände in Betracht, die für den Betrieb des Unternehmens nicht benötigt werden. Ein Taxifahrer, der sich aus einem finanziellem Engpass herausarbeiten möchte, kann natürlich nicht sein Taxi verpfänden.
Das Pfandrecht spielt deshalb als Kreditsicherheit einer eher untergeordnete Rolle.