Segmentberichterstattung
Segmentberichterstattung Definition
Eine Erweiterung des Jahresabschlusses kapitalmarktorientierter Unternehmen um eine Segmentberichterstattung ist für Kapitalgesellschaften nach § 264 Abs. 1 Satz 2, 2. Halbsatz HGB optional bzw. freiwillig.
Dies gilt analog für den Konzernabschluss (§ 297 Abs. 1 Satz 2 HGB); wird der Segmentbericht als Teil des Konzernabschlusses freiwillig aufgestellt, ist der Deutsche Rechnungslegung-Standard Nr. 3 Segmentberichterstattung (DRS 3) zu beachten.
Jahres- oder Konzernabschluss informieren nur über das gesamte Unternehmen bzw. den gesamten Konzern (z.B. die "Fahrzeug AG" macht 100 Mio. € Gewinn). Die Segmentberichterstattung informiert ergänzend über die wesentlichen Geschäftsfelder / Segmente, z.B. die 3 Sparten "PKW" (150 Mio. € Gewinn), "LKW" (30 Mio. € Verlust) und "Busse" (20 Mio. € Verlust).
Die Segmentberichterstattung orientiert sich an den operativen Segmenten des Unternehmens bzw. Konzerns, wobei davon ausgegangen wird, dass diese v.a. aufgrund ihrer unterschiedlichen Chancen und Risiken abgegrenzt werden.
Bei manchen Konzernen erfolgt die Segmentierung auch nach Regionen (z.B. Europa, Amerika und Asien), die wiederum mit unterschiedlichen Chancen und Risiken (z.B. Konjunkturlagen, Wechselkurseffekte etc.) verbunden sind.
So hat der Geschäftsbereich "PKW" als Produzent für ein (überwiegend) Konsumgut für Privatkunden andere Chancen und Risiken als die Sparten "LKW" und "Busse", die Investitionsgüter für Unternehmenskunden herstellen.
Üblicherweise enthält der Segmentbericht Angaben zu den Umsätzen, zu Segmentergebnisgrößen wie dem EBIT, zu Investitionen sowie zu Vermögen und Schulden der einzelnen Segmente.