Wettbewerbspolitik

Wettbewerbspolitik Definition

Wettbewerb ist grundlegend für eine Marktwirtschaft und meist auch vorhanden. Ab und an ist der Wettbewerb jedoch in Gefahr, z.B. durch Kartelle, Monopole oder unfairen Wettbewerb.

Wettbewerbspolitik muss deshalb dafür sorgen, dass der Wettbewerb aufrecht erhalten wird und einzelne Unternehmen ihre Marktmacht nicht missbrauchen.

Zentrale Punkte der Wettbewerbspolitik enthält in Deutschland das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):

  • Kartellverbot (v.a. keine Preisabsprachen zwischen Unternehmen zulasten der Verbraucher);
  • Zusammenschlusskontrolle / Fusionskontrolle: Zusammenschlüsse zwischen Unternehmen können untersagt werden, wenn ein wirksamer Wettbewerb verhindert bzw. eine marktbeherrschende Stellung (des fusionierten Unternehmens) gefördert würde;
  • Monopolkommission: diese beurteilt alle zwei Jahre in einem Gutachten, wie sich die Unternehmenskonzentration in Deutschland entwickelt (gibt es in einzelnen Branchen nur noch einen oder wenige Anbieter?).

Dazu kommt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das Themen wie Irreführung der Verbraucher oder unwahre und damit strafbare Werbung aufgreift.

Wettbewerbspolitik wird nicht nur durch die Politik, sondern v.a. auch durch das Bundeskartellamt und die Europäische Kommission betrieben.