Ordnungspolitik

Ordnungspolitik Definition

Ordnungspolitik als ein Teil der Wirtschaftspolitik ist die Schaffung der Rahmenbedingungen der Wirtschaft durch den Staat bzw. die Politik.

Dazu zählen etwa die Gewährleistung von Eigentumsrechten, die Vertragsfreiheit, das Kartell- und Wettbewerbsrecht, die Tarifautonomie, das Umweltrecht und so weiter.

Beispiel

In vielen Bereichen besteht große Freiheit, es werden allerdings Grenzen gesetzt: Preise können im Grundsatz vom Anbieter festgesetzt werden, Wucher ist aber nicht erlaubt; auch Preisabsprachen zwischen Unternehmen (Kartelle) sind nicht erlaubt.

Arbeits- und Mietverträge werden frei verhandelt, es gibt aber einzuhaltende Mindeststandards wie Kündigungsfristen oder Urlaubsansprüche.

Die Ordnungspolitik gilt langfristig, dadurch wird gewährleistet, dass sich die Akteure darauf einstellen und verlassen können; in Deutschland basiert sie auf der Wirtschaftsordnung der sozialen Marktwirtschaft.

Ordnungspolitik vs. Prozesspolitik

Neben der Ordnungspolitik gibt es noch die eher kurzfristige Prozesspolitik: hier greift der Staat bei einzelnen Entwicklungen direkt in das Wirtschaftsgeschehen ein, zum Beispiel durch die Festlegung von Höchstpreisen oder durch Subventionen.

Fazit

Die Ordnungspolitik schafft den Rahmen und stellt durch Gesetze und Verordnungen die Regeln auf (man könnte auch sagen: Spielregeln), innerhalb derer sich die Akteure (Unternehmer, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Verbände, Konsumenten und so weiter) bewegen können.

Dazu gehören auch Überwachungsmechanismen, die sicherstellen, dass die Regeln eingehalten werden bzw. Verstöße dagegen sanktionieren (zum Beispiel das Bundeskartellamt, das den Wettbewerb in Deutschland schützen soll).

Der Staat greift aber im Rahmen der Ordnungspolitik nicht direkt ins „Spielgeschehen“ ein.