Ordnungspolitik
Ordnungspolitik Definition
Ordnungspolitik als ein Teil der Wirtschaftspolitik ist die Schaffung der Rahmenbedingungen der Wirtschaft durch den Staat bzw. die Politik.
Dazu zählen z.B. die Gewährleistung von Eigentumsrechten, die Vertragsfreiheit, das Kartell- und Wettbewerbsrecht, die Tarifautonomie, das Umweltrecht etc.
Beispiel
In vielen Bereichen besteht große Freiheit, es werden allerdings Grenzen gesetzt: Preise können im Grundsatz vom Anbieter festgesetzt werden, Wucher ist aber nicht erlaubt. Arbeits- und Mietverträge werden frei verhandelt, es gibt aber einzuhaltende Mindeststandards wie Kündigungsfristen oder Urlaubsansprüche.
Die Ordnungspolitik gilt langfristig; in Deutschland basiert sie auf der Wirtschaftsordnung der sozialen Marktwirtschaft.
Neben der Ordnungspolitik gibt es noch die eher kurzfristige Prozesspolitik: hier greift der Staat bei einzelnen Entwicklungen direkt in das Wirtschaftsgeschehen ein, z.B. durch die Festlegung von Höchstpreisen oder durch Subventionen.