Abzinsung Rückstellungen

Abzinsung Rückstellungen Definition

§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB verlangt, Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr abzuzinsen.

Dadurch vermindert sich der Rückstellungsbetrag zunächst; über die Jahre wird er dann durch die Aufzinsung bis zum benötigten Betrag wieder erhöht.

Grundgedanke dahinter: das Unternehmen könnte den niedrigeren, abgezinsten Betrag zu einem Zinssatz anlegen und hätte dann zum angenommenen Fälligkeitstermin durch die Verzinsung den vollständigen Betrag verfügbar.

Abzinsungszinssatz HGB

Der Zinssatz, mit dem die Rückstellung abzuzinsen ist, ist der ihrer Restlaufzeit entsprechende durchschnittliche Marktzinssatz, der sich

  • im Falle von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und
  • im Falle sonstiger Rückstellungen aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ergibt.

Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen dürfen auch pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst werden, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB).

Der Abzinsungszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe einer Rechtsverordnung ermittelt und monatlich bekannt gegeben (§ 253 Abs. 2 Satz 4 HGB).

Beispiel

Beispiel: Rückstellung abzinsen

Ein Unternehmen kommt im Jahr 01 in einen Rechtsstreit mit einem Kunden.

Das Gerichtsverfahren ist langwierig, mit einem Urteil wird erst gegen Anfang des Jahres 04 gerechnet.

Das Unternehmen befürchtet, Schadensersatz in Höhe von 100.000 € zahlen zu müssen und bildet dafür eine Rückstellung.

Da die Restlaufzeit der Rückstellung zum Bilanzstichtag 31. Dezember 01 mehr als ein Jahr beträgt, ist die Rückstellung nicht mit 100.000 € einzubuchen, sondern mit dem abgezinsten Betrag.

Der Zinssatz sei laut Bundesbank 1 %.

Anfang des Jahres 04 ist gut 2 Jahre vom Bilanzstichtag 31.12.01 entfernt, die Rückstellung ist deshalb über 2 Jahre abzuzinsen:

Rückstellung = 100.000 € / 1,012 = 98.029,60 €.

Zum Bilanzstichtag 31.12.01 wird die Rückstellung mit 98.029,60 € passiviert.

Aufzinsung der Rückstellung in den Folgejahren

Zum folgenden Bilanzstichtag 31.12.02 ist die voraussichtliche Zahlung des Schadensersatzes nur noch gut 1 Jahr entfernt, die Rückstellung ist deshalb kürzer über 1 Jahr abzuzinsen:

Rückstellung = 100.000 € / 1,01 = 99.009,01 €.

Die Rückstellung ist also im Geschäftsjahr 02 von 98.029,60 € um 979,41 € aufwandswirksam auf 99.009,01 € zu erhöhen.

Ende des Jahres 03 ist die Restlaufzeit nicht mehr über ein Jahr, die Rückstellung ist nun mit 100.000 € in der Bilanz zum 31.12.03 zu passivieren; das heißt, der Rückstellungsbetrag ist um 990,99 € in 03 zu erhöhen.