Adverse Selektion

Adverse Selektion Definition

Als Adverse Selektion bezeichnet man das Phänomen, dass aufgrund asymmetrischer Information (hier: ein Geschäftspartner kennt vor Vertragsabschluss relevante Merkmale des anderen nicht) die "Falschen" Geschäftspartner werden und damit ein Marktversagen vorliegt.

Adverse Selektion bezieht sich auf das Problem ungleichgewichtiger Informationen der Vertragspartner vor Vertragsabschluss (nach Vertragsabschluss droht ein anderes Problem: Moral Hazard).

Beispiel

Beispiel für Adverse Selektion bei Versicherungen

Angenommen, eine Versicherung, die Krankenzusatzversicherungen anbietet, hat keinerlei Information über den Gesundheitszustand bzw. gesundheitsrelevante Merkmale (Alter, Geschlecht, Gewicht, Krankengeschichte, Raucher? und so weiter) ihrer potentiellen Kunden.

Die Versicherung wird dann einen Durchschnittstarif anbieten, der im Schnitt die Kosten der günstigen (gesunden) und der teuren (krankheitsanfälligen) Kunden abdeckt.

Problem

Den "Gesunden / Gesundheitsbewussten" ist die Prämie zu hoch, die "Kranken / Risikopatienten" hingegen versichern sich gerne zu der angebotenen Versicherungsprämie, ihnen nutzt die Versicherung ja voraussichtlich besonders.

Es werden also "schlechte Kunden" angelockt (deshalb wird Adverse Selektion auch als Negativauslese bezeichnet); um deren erhöhte Kosten abzudecken, müssen die Versicherungsprämien erhöht werden, dies schreckt "gute Kunden" noch mehr ab und es kommt ein negativer Kreislauf in Gang, bei dem die Versicherung im Extremfall nur noch schlechte Kunden und hohe Kosten hat und da sich die Prämien nicht beliebig erhöhen lassen, kann die Versicherung finanziell in Schwierigkeiten geraten.

Gegenmaßnahmen

Die Versicherung wird natürlich Gegenmaßnahmen treffen, um die Prämien dem Risiko anzupassen, zum Beispiel durch

  • Screening: die Versicherung lässt sich vom Versicherten Informationen über Alter, Geschlecht, Krankengeschichte, berufliche Belastung und so weiter geben;
  • Signalling: die Versicherung lässt sich von den Kunden signalisieren, wie hoch diese selbst ihr Risiko einschätzen, etwa durch die Wahl einer Selbstbeteiligung im Versicherungsfall; diejenigen, die ihr Risiko gering einschätzen, werden eher zu hohen Selbstbeteiligungen bereit sein und die entsprechenden prämiengünstigen Angebote auswählen; die anderen bekommen teure Tarife.

Auch eine Pflichtversicherung kann das Problem beseitigen: werden alle zum Beispiel durch Gesetze gezwungen, sich zu versichern, kann diese adverse Selektion bzw. Falschauswahl nicht mehr auftreten, da sich jetzt auch die guten Kunden versichern müssen und man dadurch eine durchschnittliche Verteilung der Risiken erhält.

Weitere Beispiele: Kredit-, Arbeits- und Gebrauchtwagenmarkt

Das Problem einer adversen Selektion kann auch in vielen anderen Bereichen auftreten, in denen eine Vertragspartei keine oder zu wenig kalkulationsrelevante Informationen über die andere Vertragspartei oder deren Angebote hat, zum Beispiel

  • eine Bank, die bei der Kreditvergabe zu wenig Informationen über den Kreditnehmer hat;
  • ein Arbeitgeber, der wenig Informationen über Qualifikation und Arbeitsmoral eines Bewerbers hat (hier schaffen Bildungsabschlüsse und Arbeitszeugnisse Abhilfe);
  • ein Gebrauchtwagenkäufer, der die Qualität des angebotenen Gebrauchtwagens nicht einschätzen kann (hier kann zum Beispiel eine Garantie oder ein Gutachten dem Käufer eine hohe Qualität signalisieren).