Asymmetrische Information

Asymmetrische Information Definition

Asymmetrische Information bzw. Informationsasymmetrie liegt vor, wenn ein Vertragspartner (z. B. ein Versicherungsnehmer, ein Arbeitnehmer oder ein Verkäufer) für das Geschäft (Versicherungs-, Arbeits- oder Kaufvertrag) bedeutsame Informationen hat, die der andere Partner (Versicherung, Arbeitgeber oder Kunde) nicht hat.

Beispiele

Ein Interessent für einen Gebrauchtwagen, der sich den Wagen anschaut, hat weniger Informationen über das Auto, als der Verkäufer, der das Auto vielleicht jahrelang gefahren ist und alle Macken, etwaige Unfälle und sonstigen Probleme kennt (auf dem Neuwagenmarkt tritt das Problem weniger auf, hier gibt es Testberichte, Erfahrungen anderer Autofahrer etc.).

Ebenso weiß ein Arbeitgeber zunächst wenig über den Bewerber (ist er faul, nicht geeignet ...?) und eine Autoversicherung weiß wenig über einen Antragsteller (Raser, ein schlechter Autofahrer ...?).

Diese vorliegenden Informationsasymmetrien versucht man dann zu überwinden, z. B. durch Verpflichtungen zur Informationsoffenlegung, Zeugnisse, Referenzen und Bewerbungsgespräche etc.

Bei asymmetrischer Information wäre eine der Annahmen eines vollkommenen Marktes (vollständige Information für alle) entfallen und es kommt ggfs. zu einer Form des Marktversagens.

Informationasymmetrien führen v. a. zu den Problemen der