Aufhebungsvertrag

Aufhebungsvertrag Definition

Mit einem Aufhebungsvertrag lösen Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis einvernehmlich auf, ohne dass einer der beiden eine Kündigung ausspricht.

Die Initiative für einen Aufhebungsvertrag kann vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer ausgehen:

  • vom Arbeitgeber z.B., wenn dieser Arbeitnehmern eigentlich betriebsbedingt, personenbedingt oder verhaltensbedingt kündigen möchte, aber die rechtliche Unsicherheit (Klage beim Arbeitsgericht) scheut;
  • vom Arbeitnehmer z.B., wenn dieser schnell (kurzfristiger als die Kündigungsfrist erlaubt) eine neue Stelle antreten möchte.

Alternative Begriffe: Auflösungsvertrag.